Damit die Innenstädte auch nach der Pandemie lebenswert und attraktiv bleiben, fördert das Land Innenstadtberater bei Industrie- und Handelskammern und Regionalverbänden im Land mit insgesamt 1,6 Millionen Euro.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert Innenstadtberater bei Industrie- und Handelskammern und Regionalverbänden im Land mit insgesamt 1,6 Millionen Euro. Die Förderung ist Teil der Initiative „Handel 2030“.
„Wir wollen Innenstadtakteure dabei unterstützen, sich zukunftsfähig aufzustellen. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie. Die Innenstadtberater sollen die lokalen Akteure in den Kommunen einer Region dabei unterstützen, den Einzelhandel nachhaltig zu stärken und damit gleichzeitig die Vitalität und Attraktivität der Innenstädte und Ortszentren zu sichern. Ziel ist es, dass unsere Innenstädte auch nach der Pandemie lebenswert und attraktiv bleiben“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Bereits vor der Pandemie habe der strukturelle Wandel der Branche und der verstärkte Online-Handel zu Frequenzverlusten, Umsatzrückgängen und Leerständen insbesondere in kleineren und mittelgroßen Städten geführt, ergänzte die Ministerin. „Die Corona-Pandemie hat diese Entwicklung vielerorts massiv beschleunigt. Deshalb ist es so wichtig, dass wir unsere Initiative ‚Handel 2030‘ fortsetzen und mit konkreten Maßnahmen wie den Innenstadtberatern gezielt gegensteuern.“
Die Innenstadtberater
Die Innenstadtberater werden bei regionalen Trägern wie Industrie- und Handelskammern sowie Regionalverbänden mit ausgewiesener Einzelhandelsexpertise angesiedelt und sind jeweils für Kommunen einer Region mit einer Einwohnerzahl zwischen 10.000 und 50.000 Einwohnern zuständig. Aufgabe der Innenstadtberater ist es, gemeinsam mit den Akteuren vor Ort auf Basis von Standortanalysen („Innenstadt-Checks“) Konzepte zur Stärkung der Innenstädte zu entwickeln und bei Bedarf auch bei der Umsetzung zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere auch die Koordination und Moderation der Aktivitäten der jeweiligen Innenstadtakteure. Die Förderungen haben eine Laufzeit von 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2022.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus hat insgesamt zehn Anträge der Industrie- und Handelskammern sowie Regionalverbände aus Baden-Württemberg bewilligt. Entsprechend der Förderbedingungen wurden jeweils bis zu 1,5 Innenstadtberater-Stellen sowie eine Projektassistenzstelle im Umfang von bis zu 0,5 Vollzeitäquivalenten geschaffen. Der Umfang der Stellen variiert dabei in Abhängigkeit von den Anträgen aus den Regionen. In den Regionen Stuttgart, Rhein-Neckar und Mittlerer Oberrhein wurden aufgrund der erheblich größeren Anzahl der Kommunen 1,5 Innenstadtberater-Stellen bewilligt.
Übersicht über die bewilligten Förderungen
Zuwendungsempfänger | Förderbetrag |
Industrie- und Handelskammer Rhein-Neckar | 202.176,00 Euro |
Industrie- und Handelskammer Ulm in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben | 180.352,00 Euro |
Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg | 68.438,99 Euro |
Industrie- und Handelskammer Karlsruhe in Verbindung mit dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein | 209.000,00 Euro |
Regionalverband Ostwürttemberg | 155.514,56 Euro |
Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald | 155.040,00 Euro |
Industrie- und Handelskammer Stuttgart in Kooperation mit dem Verband Region Stuttgart | 209.000,00 Euro |
Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein | 140.000,00 Euro |
Industrie- und Handelskammer Reutlingen | 120.600,00 Euro |
Regionalverband Heilbronn-Franken | 153.000,00 Euro |
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