Sechs Städte und Gemeinden erhalten über das Programm zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege Fördermittel in Höhe von rund 327.000 Euro. Das Interesse an dem Förderprogramm ist bei den Kommunen ungebrochen.
„Unser leistungsfähiger und attraktiver Ländlicher Raum ist ein Markenkern Baden-Württembergs. Mit unserem starken Ländlichen Raum haben wir einen deutlichen Vorteil gegenüber anderen Ländern und genau deswegen dürfen wir uns nicht auf dem bisher erreichten ausruhen, sondern müssen unsere Gemeinden dabei unterstützen, sich zukunftsfähig weiterzuentwickeln. Ein modernes und auf die multifunktionale Nutzung ausgelegtes ländliches Wegenetz ist dabei ein wichtiger Baustein. Davon profitieren Landwirtschaft, Forstwirtschaft und die Bürgerinnen und Bürger gleichermaßen. Der ländliche Wegebau ist eine wertvolle Investition in die kommunale Infrastruktur“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, anlässlich der Übergabe von Förderbescheiden des Programms zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege.
Wertvolle Investition in die kommunale Infrastruktur
Mit der Bewilligungstranche werden Baumaßnahmen zur Modernisierung von insgesamt über 4,4 Kilometer landwirtschaftlicher Haupterschließungswege mit einem Zuschuss von insgesamt rund 327.000 Euro gefördert. Seit Bestehen des Förderprogramms wurden über das Förderprogramm zur nachhaltigen Modernisierung Ländlicher Wege landesweit bereits über 16 Millionen Euro an Zuschussmitteln abgerufen.
„Damit ist das Förderprogramm über die nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen ein Baustein der vorausschauenden Strukturpolitik des Landes. Diese unterstützt die Gemeinden mit ihrem integrierten und sektorübergreifenden Ansatz. Um attraktiv zu bleiben, bedarf es auch der Naherholung. Aus diesem Grund wird beim Förderprogramm auch auf eine gemeinsame Nutzung der modernisierten ländlichen Wege durch die Land- und Forstwirtschaft zusammen mit Spaziergängern, Radfahrern und Wanderern geachtet“, betonte der Minister.
Geförderte Kommunen
Sieben Anträge aus sechs Kommunen werden mit insgesamt 326.606,24 Euro gefördert. Welche Kommune welche Fördersumme erhält, wird im Folgenden aufgelistet:
- Kirchheim am Ries: 12.000,00 Euro
- Kupferzell: 72.150,80 Euro
- Rosengarten: 41.600,00 Euro
- Satteldorf: 115.500,00 Euro
- Ühlingen-Birkendorf: 57.600,00 Euro
- Veringenstadt: 27.755,44 Euro