Für die Sommerferien haben viele Träger der Jugendhilfe Ferienprogramme und Freizeiten für Kinder, Jugendliche und Familien geplant. Für mehr Planungssicherheit wurden nun die entsprechenden Verordnungen geändert.
Kinder, Jugendliche und Familien waren in den vergangenen Monaten durch die pandemiebedingten Schließungen von Schulen und Betreuungseinrichtungen stark belastet. Für die Sommerferien haben viele Träger der Jugendhilfe Ferienprogramme und Freizeiten für Kinder, Jugendliche und Familien geplant. Angesichts steigender Inzidenzen schafft das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration durch Änderung der Corona-Verordnung Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit sowie der Corona-Verordnung Familienbildung und Frühe Hilfen Planungssicherheit.
„Kinder und Jugendliche sind nicht nur Schülerinnen und Schüler – ihre sozialen Entwicklungsräume außerhalb der Schule sind genauso wichtig. Durch die Änderungen schaffen wir mehr Verlässlichkeit, dass Freizeiten für Kinder und Jugendliche auch im Fall steigender Inzidenzen stattfinden können“, sagte Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha am Donnerstag, 29. Juli 2021, in Stuttgart.
Freizeitangebote der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit
Bei der Kinder- und Jugendarbeit sowie Jugendsozialarbeit nimmt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration deswegen in der entsprechenden Verordnung eine Regelung auf, die es ermöglicht, dass ein bereits begonnenes Angebot bis zum geplanten Ende fortgesetzt werden kann, falls der Stadt- oder Landkreis in dieser Zeit eine höhere Inzidenzstufe erreicht. Dies gilt nicht für den Fall, dass der Anstieg in einem direkten Zusammenhang mit dem Angebot steht.
„Träger brauchen für die kommenden Sommerferien eine verlässliche Aussage darüber, ob sie auch Mitte der Sommerferien ein bereits geplantes, mehrtägiges Angebot durchführen können, wenn sich in den wenigen Wochen bis dahin die Inzidenzstufe erhöht“, so der Minister. „Kinder und Jugendliche fiebern ungeduldig den Freizeiten und Programmen entgegen. Familien haben ihre Ferienplanungen rund um solche Angebote ausgerichtet. Deswegen haben wir entschieden, dass wir die Regelungen in den Inzidenzstufen 2 und 3 angleichen. Dies gilt nicht nur für Ferienfreizeiten mit Übernachtung außerhalb des eigenen Haushalts, sondern gerade auch für mehrtägige Ferienprogramme wie Stadtranderholungen und Waldheime. Diese Programme sind auch für diejenigen Eltern wichtig, die während der Schulferien auf eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder angewiesen sind.“
Bei mehrtägigen Angeboten mit Übernachtung außerhalb des eigenen Haushalts wird zeitgleich eine weitere Sicherung eingebaut. Wenn während eines solchen Angebots die Inzidenz von unter 35 auf über 35 oder von unter 50 auf über 50 ansteigt, soll am Abreisetag ein zusätzlicher Nachweis über eine negative Testung erbracht werden. Mit diesem Nachweis besteht für Kinder und Jugendliche sowie Betreuungskräfte Klarheit, ob sie sich am Wohnort absondern müssten, wenn dieser Test positiv ausfällt. „Unabhängig davon rate ich weiterhin allen Teilnehmenden und allen Betreuungskräften, in der Woche nach einem Angebot unabhängig von der Inzidenzstufe einen Bürgertest in Anspruch zu nehmen. Sie helfen damit, mögliche Infektionen aufzudecken und eine weitere Verbreitung zu durchbrechen“, sagte Minister Manne Lucha.
Freizeiten im Rahmen der Familienbildung und der Frühen Hilfen
Auch die Regelungen für Freizeiten für Familien im Rahmen der Familienbildung und der Frühen Hilfen hat das Sozialministerium angepasst. Auch in höheren Inzidenzstufen können sie mit Teilnehmenden aus bis zu 16 Haushalten stattfinden. „Familien haben in den letzten Monaten sehr viel geleistet und so ganz wesentlich zum Schutz gefährdeter Menschen beigetragen. Sie brauchen jetzt dringend eine gute Perspektive – nicht nur für den Sommer, sondern auch für die kommenden Monate. Ich appelliere daher nochmals dringend an alle Erwachsenen: Tragen Sie Ihren Teil zur Eindämmung der Pandemie bei und lassen Sie sich impfen!“, so Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha abschließend.
Corona-Verordnung Kinder- und Jugendarbeit/Jugendsozialarbeit
Corona-Verordnung Familienbildung und Frühe Hilfen
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