Baden-Württemberg hat für die Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren sowie Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten eine Teststrategie für die Zeit nach den Osterferien beschlossen. Damit bietet das Land besonders vulnerablen Gruppen Schutz vor einer Infektion mit Corona.
An den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten werden besonders viele Schülerinnen und Schüler unterrichtet, die ein erhöhtes Risiko haben, bei einer Infektion mit dem Coronavirus schwer zu erkranken. Um die Sicherheitszäune an diesen Einrichtungen weiterhin hoch zu halten, hat die Landesregierung am 12. April entschieden, dass die Testungen an den SBBZ mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung (GENT) und körperlich-motorische Entwicklung (KMENT), an Schulkindergärten mit den entsprechenden Förderschwerpunkten und an SBBZ mit dem Bildungsgang GENT bis zu den Sommerferien fortgesetzt werden. Das bedeutet, dass diese Schülerinnen und Schüler sowie das Personal zweimal pro Woche verpflichtend per Antigen- oder PCR-Pooltest getestet werden müssen. Ausgenommen von der Testpflicht sind wie bisher quarantänebefreite Personen. Für die Fortführung der Testungen dort werden auch weiterhin Personen benötigt, die bei der Testung assistieren. Dafür stellt die Landesregierung die notwendigen Mittel in Höhe von etwa 300.000 Euro bereit.
Vulnerable Gruppen schützen
„Auch, wenn Maßnahmen in anderen Bereichen entfallen, dürfen wir die Gruppen nicht vergessen, die besonders vulnerabel sind und bei einer Infektion mit einem schwereren Verlauf rechnen müssen“, sagt Kultusministerin Theresa Schopper. Sie präzisiert: „Im Schulbereich sind das die Kinder an den SBBZ, für die wir jetzt die Testungen verlängern, um dort noch die notwendige Sicherheit zu bieten.“ Ihr Kabinettskollege, Gesundheitsminister Manne Lucha, ergänzt: „Wir sehen zwar Signale der Entspannung für die Gesamtheit der Bevölkerung, müssen aber auch weiterhin Rücksicht nehmen auf besonders vulnerable Bevölkerungsgruppen. Für diese ist eine Infektion mit einem erhöhten Risiko verbunden, weswegen wir im Bereich der Pflege aber auch in unseren SBBZ weiterhin besondere Sicherheitsmaßnahmen aufrechterhalten, die zum Schutz dieser Personen beitragen. Alle anderen Personen können sich natürlich auch weiterhin über die kostenlosen Bürgertests auf eine Infektion testen lassen.“
Die zusätzlichen Mittel, die für die weitere Umsetzung der Teststrategie benötigt werden, erhalten die Schulträger antragslos auf Basis der aktuellen Schülerzahlen zugewiesen. Das Kultus- und das Gesundheitsministerium behalten darüber hinaus den weiteren Verlauf der Pandemie und die Infektionslage an den Schulen im Blick. Sollte aufgrund der fachlichen Bewertung auf eine Testung in den Einrichtungen verzichtet werden können, werden die Schulen darüber informiert.
Ministerium für Kultus, Jugend und Sport: Teststrategie für Schulen, Kitas und die Kindertagespflege
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