Die EnBW hat die Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg erhalten. Die Abschaltung erfolgt in den nächsten Tagen. Im neuen Jahr kann der Abbau der Anlage beginnen.
Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg kann stillgelegt werden und die Arbeiten am Rückbau können beginnen. Der Ministerialdirektor im Umweltministerium, Helmfried Meinel, hat der EnBW Energie Baden-Württemberg die umfangreiche Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für Block 2 überreicht. „Wir haben gründlich und umfassend alle atomrechtlich relevanten Aspekte des EnBW-Antrags geprüft. Dabei stand die Sicherheit der Menschen in der Region immer an erster Stelle. Der Stilllegung und dem Rückbau der Anlage steht jetzt aus unserer Sicht nichts mehr im Weg“, sagte Meinel.
Abschaltung in den nächsten Tagen
Die EnBW hatte ihren Antrag auf Stilllegung und Abbau im Juli 2016 beim Umweltministerium als Genehmigungsbehörde gestellt. Das Genehmigungsverfahren schloss eine Umweltverträglichkeitsprüfung und die Öffentlichkeitsbeteiligung ein.
Von der Genehmigung umfasst sind insbesondere folgende Aspekte:
- Endgültiger Übergang vom Reglement des „Heiß“-Betriebs auf den Stilllegungs- und Abbaubetrieb
- Weiterbetreiben der Anlagenteile, Systeme und Komponenten, die für die Sicherheit erforderlich sind
- Abbau von Anlageteilen
- Bau einer Containerschleuse und einer Containerandockstation
- Herausgabe von nicht kontaminierten und nicht aktivierten Stoffen
- Abbruch (Sprengung) des Kühlturms von KKP 2
Noch in diesem Monat, spätestens am 31. Dezember, muss Block 2 des KKW Philippsburg seinen Leistungsbetrieb endgültig einstellen, so sieht es das Atomgesetz von 2011 vor. Direkt danach werden zunächst die Brennelemente entladen und die Nachkühlungsphase beginnt. Systeme, die nicht mehr benötigt werden, werden außer Betrieb genommen.
Unmittelbar im neuen Jahr kann der Abbau der Anlage beginnen.
Kompletter Rückbau in einem Genehmigungsschritt
Die Genehmigung ist die erste Stilllegungs- und Abbaugenehmigung in Deutschland, die den kompletten Rückbau in einem Genehmigungsschritt umfasst. Außerdem ist sie die erste Stilllegungs- und Abbaugenehmigung seit dem Atomausstieg in Deutschland, die vor der endgültigen Abschaltung der Anlage erteilt werden konnte.
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