Ab dem 15. September 2020 wird es keine kostenfreien Tests mehr für Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten sondern nur noch für Rückkehrer aus Risikogebieten geben. Die Hauptreisezeit ist vorbei und alle Beteiligten müssen ihre Kapazitäten nun für Menschen mit einem höheren Infektionsrisiko einsetzen.
Das Angebot kostenfreier Corona-Tests für Reiserückkehrer aus Nicht-Risikogebieten endet am 15. September 2020. Ab dem 16. September steht diese Möglichkeit nur noch Rückreisenden aus Risikogebieten zur Verfügung. Dies geht auf einen Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vom 27. August 2020 zurück.
„Das Angebot der kostenlosen Corona-Testungen für Reiserückkehrer war gut und richtig. Es freut mich, dass die Menschen dieses Angebot so zahlreich angenommen haben. So ist es uns gelungen, vor allem bei Reiserückkehrern aus Risikoländern positive Befunde frühzeitig zu erkennen, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen und somit eine weitere Verbreitung stark einzugrenzen“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha.
Kapazitäten gezielt für Menschen mit höherem Infektionsrisiko einsetzen
Es ist jetzt aber auch richtig, nach dem 15. September 2020 nur noch Reiserückkehrer aus Risikogebieten zu testen. Die Hauptreisezeit ist vorbei, und wir müssen nun die Kapazitäten der Helferinnen und Helfer, der Ärztinnen und Ärzte und auch in den Laboren gezielt für die Menschen einsetzen, die einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Hierzu gehören beispielsweise Erzieherinnen und Erzieher sowie Lehrerinnen und Lehrer, aber auch die Menschen, die in Pflegeheimen arbeiten und leben“, so Lucha weiter.
„Wenn Sie aus Nicht-Risikogebieten zurückkommen, empfehlen wir grundsätzlich die nächsten zwei Wochen vorsichtig zu sein, soziale Kontakte zu reduzieren und besonders genau auf die Einhaltung der Hygieneregeln zu achten“, so Lucha weiter. Sollten nach der Rückkehr Symptome auftreten, sollte man sich schnellstmöglich an eine Corona-Schwerpunktpraxis oder Fieberambulanz in Wohnortnähe wenden.
Einreisende aus Risikogebieten müssen einen verpflichtenden Corona-Test durchführen lassen, bis weitere Angaben zur allgemeinen Quarantänepflicht bekannt gemacht wurden. Fragen und Antworten finden Sie auch in den FAQ – Tests für Reiserückkehrer.
Ambulante Corona Versorgungs- und Testeinrichtungen in Baden-Württemberg