Umweltstaatssekretär Andre Baumann und Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer haben sich in Kappel-Grafenhausen gemeinsam mit Bundesumweltministerin Barbara Hendricks über den Fortschritt des Baus des Hochwasserrückhalteraums Elzmündung informiert.
Umweltstaatssekretär Andre Baumann und Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer haben sich in Kappel-Grafenhausen (Ortenaukreis) gemeinsam mit Bundesumweltministerin Barbara Hendricks über den Fortschritt des vor gut zwei Jahren begonnenen Baus des Hochwasserrückhalteraums Elzmündung informiert. Der Rückhalteraum ist Teil des Integrierten Rheinprogramms (IRP), mit dem Baden-Württemberg seinen Beitrag dazu leistet, wieder einen Hochwasserschutz herzustellen, wie er vor dem Ausbau des Oberrheins vorhanden war. Mit dem Bau an der Mündung der Elz schafft das Land auf einer Fläche von 469 Hektar ein Rückhaltevolumen von insgesamt 5,3 Millionen Kubikmeter.
„Es ist gut, dass der Bund die Maßnahme in sein Nationales Hochwasserschutzprogramm aufgenommen hat und hierfür zusätzliche finanzielle Mittel bereitstellt, sagte Staatssekretär Baumann. Damit könne der insgesamt 77 Millionen Euro kostende Bau voraussichtlich im Jahr 2020 abgeschlossen werden. „Die Anwohnerinnen und Anwohner am Rhein werden dann besser vor den Folgen eines Hochwassers geschützt sein als heute“, betonte der Staatssekretär. Auch für die Wirtschaft und für die Umwelt werde sich die Gefahr enormer Hochwasserschäden verringern. „Da das Land großen Wert auf einen naturverträglichen Hochwasserschutz legt, wird sich an der Elzmündung zudem wieder eine auenähnliche Flusslandschaft entwickeln können“, so Baumann.
Bevölkerung regelmäßig über Baufortschritte informieren
Regierungspräsidentin Bärbel Schäfer sagte: „Es ist unsere feste Überzeugung, dass Planung und Bau unter Einbeziehung der Menschen vor Ort erfolgen muss. Dazu gehört es auch zu akzeptieren, dass Entscheidungen so wie beim Polder Elzmündung beklagt werden. Wir arbeiten gemeinsam und im Dialog mit den Gemeinden Kappel-Grafenhausen, Rhinau und Schwanau und informieren die Bevölkerung regelmäßig über die gemachten Baufortschritte und die weiteren Planungen.“
Das Land setzt für Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes und für Gewässerentwicklungsmaßnahmen aktuell jährlich rund 50 Millionen Euro an den Gewässern des Landes (sogenannte „Gewässer I. Ordnung“) ein.
Im Dezember 1982 wurde von den Ländern Frankreich und Deutschland vereinbart, unterhalb der Staustufe Iffezheim den vor dem Ausbau des Oberrheins vorhandenen Hochwasserschutz wiederherzustellen, um so die hochwasserverschärfenden Auswirkungen des Oberrheinausbaus zu beseitigen. Diese Maßnahmen werden von Frankreich und den Ländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz unter finanzieller Beteiligung des Landes Hessen und des Bundes umgesetzt.
Das „Integrierte Rheinprogramm“
Die erforderlichen Maßnahmen Baden-Württembergs werden im „Integrierten Rheinprogramm“ (IRP) zusammengefasst. Dabei schafft das Land an insgesamt 13 Standorten auf ehemaligen Aueflächen naturverträgliche Hochwasserrückhalteräume mit einem Gesamtvolumen von 167,3 Millionen Kubikmeter. Insgesamt wird für das IRP nach heutigem Stand mit Gesamtinvestitionskosten von knapp 1,5 Milliarden Euro gerechnet.
Die Gesamtinvestitionskosten für das Projekt „Hochwasserrückhalteraum Elzmündung“ betragen rund 77 Millionen Euro. Hiervon trägt der Bund auf Grundlage der Staatsverträge 41,5 Prozent und nach dem „Sonderrahmenplan Präventiver Hochwasserschutz“ weitere 35,1 Prozent, das Land übernimmt 23,4 Prozent der Kosten.
Regierungspräsidien Baden-Württemberg: Integriertes Rheinprogramm