Am 1. März 2023 ist die Strompreis- und Gaspreisbremse in Kraft getreten. Minister Peter Hauk fordert eine termingerechte Verbraucherinformation zu den Energiepreisbremsen und Planungssicherheit sowie eine schnellstmögliche Konkretisierung des Bundes, wie es bei der Wärmeversorgung weitergeht.
„Zum heutigen 1. März2023 tritt die Strompreis- und Gaspreisbremse in Kraft. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher warten aber noch immer auf die Informationsschreiben ihres Energieversorgers, wie hoch die Entlastung bei der Strom- und Gasrechnung im Einzelfall ausfällt. Jeder Haushalt muss schnellstmöglich wissen, wie die jetzt fälligen monatlichen Abschlagszahlungen zustande kommen“, forderte der Vorsitzende der Verbraucherministerkonferenz, Peter Hauk, am 1. März 2023.
Viele Energieversorger haben bereits angekündigt, dass sie nicht rechtzeitig Verbraucherinnen und Verbraucher informieren können. „Die seit Jahren angestoßene Digitalisierung der Energiewende sollte sich auch im Servicebereich der Energieversorger bemerkbar machen und zeitnahe Informationsschreiben der Strom- und Gaslieferanten ermöglichen. Wenn Verbraucherinnen und Verbrauchern nicht bekannt ist, wie die Abschlagszahlungen zustande kommen, können sie von ihrem jeweiligen Energieversorger auch keine Veränderung des Abschlags verlangen. Insbesondere, wenn sich der Verbrauch geändert hat, beispielsweise bei Gaseinsparungen“, so Minister Peter Hauk.
Referenzpreis bei Holzpellets, Heizöl oder Flüssiggas festlegen
Während Strom-, Gas- und Fernwärme-Kunden ohne eigenes Zutun durch die Energiepreisbremsen Entlastung erhalten, müssen Verbraucherinnen und Verbraucher, die mit Holzpellets, Heizöl oder Flüssiggas heizen, erst einen Antrag stellen. Voraussetzung für eine Erstattung ist allerdings, dass die jeweiligen Brennstoffkosten im Jahr 2022 mehr als doppelt so hoch als der Referenzpreis waren. „Die Festsetzung des Referenzpreises durch den Bund ist überfällig, der Bund muss schnellstens aktiv werden“, forderte Minister Peter Hauk und wies darauf hin, dass sich sonst die Antragstellung auf Rückerstattung bei den Heizkosten noch weiter verzögere.
Wärmewende sozial verträglich gestalten
„Der Bund muss auch endlich Farbe bekennen, wie es ab 2024 mit dem Heizen weitergeht. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen endlich wissen, was es konkret für sie bedeutet, wenn nach den Vorstellungen des Bundes ab dem 1. Januar 2024 jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden soll“, so Minister Hauk. Das geänderte Gebäudeenergiegesetz, mit dem diese Regelung umgesetzt werden soll, war bereits für letztes Jahr angekündigt worden. „Verbraucherinnen und Verbraucher benötigen jetzt Planungssicherheit, wenn sie ihre alte Gas- oder Ölheizung ersetzen müssen“, forderte Minister Peter Hauk.
„Ich sehe den Bund in der Pflicht, Verbraucherinnen und Verbraucher Perspektiven bei der Umstellung aufzuzeigen, wenn aufgrund der räumlichen Bedingungen vor Ort keine Wärmepumpe installiert werden kann. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass mittelfristig auf Gasheizungen mit Gas aus fossilen Quellen verzichtet werden kann. Sollten die Überlegungen des Bundes weiterverfolgt werden, dass zukünftig neue Gasheizungen nur noch mit biogenen Gasen betrieben werden dürfen, hat der Bund dafür zu sorgen, dass die Versorgung gesichert ist und Biogas und andere grüne Gasen Verbraucherinnen und Verbrauchern zu wirtschaftlich tragbaren Preisen bereitgestellt wird“, forderte Peter Hauk.
„Ein Heizungstausch und die Installation einer Wärmepumpe ist mit einem erheblichen Investitionsbedarf verbunden. Auch für einkommensschwache Haushalte muss die Wärmewende sozial verträglich gestaltet werden, damit die Verbraucherinnen und Verbraucher bei den notwendigen Investitionen finanziell nicht überfordert werden“, so Minister Peter Hauk abschließend.