Coronavirus

Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Polizisten kontrollieren französisches Fahrzeug, darüber Straßenschild mit Aufschrift „Bundesrepublik Deutschland“

Der Bund hat Frankreich als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Ab Sonntag, 28. März, gelten damit verschärfte Einreiseregelungen für alle Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in Frankreich aufgehalten haben.

Der Bund hat Frankreich heute als Hochinzidenzgebiet eingestuft. Ab Sonntag, 28. März, 0 Uhr, gelten damit verschärfte Einreiseregelungen für alle Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise in Frankreich aufgehalten haben.

Ab Sonntag gilt aufgrund bundesrechtlicher Regelungen grundsätzlich eine zwingende Test- und Nachweispflicht bereits bei Einreise. Zudem muss man sich vor der Einreise digital anmelden.

Weitgehende Ausnahmen bei Quarantänepflichten

Um ein unkompliziertes Vorgehen zu ermöglichen und dem gemeinsamen grenzüberschreitenden Lebensraum gerecht zu werden, hat das Land Baden-Württemberg zusätzliche Ausnahmen von der Test- und Nachweispflicht geschaffen, von denen insbesondere Grenzpendler und Grenzgänger profitieren. Hier sind wöchentlich zwei Negativtests ausreichend, zudem kann der Test auch unverzüglich nach Einreise durchgeführt werden. Antigen-Schnelltests können in Baden-Württemberg kostenlos durchgeführt werden. Tägliche Grenzpendler sind zudem von der Anmeldepflicht befreit.

Die Quarantänevorschriften hatte Baden-Württemberg bereits frühzeitig für den Fall der Einstufung eines Landes als Hochinzidenzgebiet angepasst. Es gelten in Baden-Württemberg daher weiterhin dieselben Ausnahmevorschriften, die bislang schon bei Einstufung als normales Risikogebiet galten. Sofern allerdings eine Quarantänepflicht besteht, ist zu beachten, dass man sich in diesem Fall in 10-tägige häusliche Absonderung begeben muss, die nicht durch einen Negativtest verkürzt werden kann.

Kostenloses Testangebot für Grenzpendler

„Baden-Württemberg hat, sofern es der Infektionsschutz zuließ, weitgehende Ausnahmen von der Quarantänepflicht bei Einreise aus einem Hochinzidenzgebiet geschaffen. Zudem haben wir insbesondere für Berufspendlerinnen und Berufspendler und Schülerinnen und Schüler sowie bei Besuchen von nahen Angehörigen Erleichterungen bei der Testpflicht vorgesehen, um dem gemeinsamen grenzüberschreitenden Lebensraum und der Mobilität dieser Personen gerecht zu werden“, sagte Gesundheitsminister Manne Lucha am Freitag (26. März) in Stuttgart. „Insbesondere das breite kostenlose Testangebot in Baden-Württemberg ist ein wichtiger Baustein, um weiterhin reibungslose Grenzübertritte zu ermöglichen.“

Im Einzelnen gilt Folgendes:

  • Es gilt eine zwingende Test- und Nachweispflicht. Nach der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes müssen alle Einreisenden aus Hochinzidenzgebieten bereits bei Einreise den Nachweis über einen negativen Corona-Test mit sich führen, dessen Abstrich nicht älter als 48 Stunden ist. Als Nachweis reicht ein Antigen-Schnelltest. Von der Test- und Nachweispflicht ausgenommen sind nach der bundesrechtlichen Regelung lediglich Durchreisende und bei Aufenthalt von weniger als 72 Stunden Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter transportieren.
     
  • Zudem besteht die Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung. Ausgenommen von der Pflicht zur Anmeldung sind lediglich Durchreisende sowie Personen, die sich im Rahmen des Grenzverkehrs weniger als 24 Stunden in Frankreich aufgehalten haben oder für bis zu 24 Stunden nach Deutschland einreisen. Somit sind auch tägliche Grenzpendler von der Pflicht zur digitalen Einreiseanmeldung befreit.
     
  • Auf die Quarantänepflichten hat die Einstufung keine Auswirkungen. Hier gelten in Baden-Württemberg weiterhin dieselben Ausnahmevorschriften, die bislang schon bei Einstufung als normales Risikogebiet galten. Sofern allerdings Quarantänepflicht besteht, müssen sich Einreisende in 10-tägige häusliche Absonderung begeben. Eine Verkürzung der Quarantäne (sog. Freitestung) ist bei Einreisen aus Hochinzidenzgebieten nicht möglich.
     
  • In Baden-Württemberg wurden über Allgemeinverfügungen der Landkreise weitere Ausnahmen für Grenzpendler und Grenzgänger (Beruf, Ausbildung, Studium) sowie für den Besuch von nahen Angehörigen geregelt. Für diese Personengruppen besteht eine Ausnahme von der Test- und Nachweispflicht insoweit, als in diesen Einzelfällen der Nachweis von kalenderwöchentlich zwei Negativtests ausreichend ist. Zudem kann der Test auch unverzüglich nach der Einreise durchgeführt werden. Diese Personen profitieren zudem von einem kostenlosen Testangebot für Antigen-Tests, da sie die Bürgertestung in Anspruch nehmen können. Den Test können Pendlerinnen und Pendler in Hausarztpraxen und Corona-Schwerpunktpraxen durchführen lassen. Auch Apotheken bieten diese Tests an. Zudem können kommunale Testzentren aufgesucht werden. Eine spezielle Bescheinigung muss zur Inanspruchnahme des Testangebots nicht vorgelegt werden.

Bereits seit dem 2. März 2021 ist das französische Departement Moselle als Virusvarianten-Gebiet eingestuft. Daran ändert auch die Einstufung Frankreichs als Hochinzidenzgebiet nichts. Für alle Personen, die sich in den letzten 10 Tagen vor Einreise im Departement Moselle aufgehalten haben, gelten daher weiterhin die strengeren Test- und Quarantänepflichten.

Die Infektionslage ist insbesondere vor dem Hintergrund der Virusmutationen weiter sehr angespannt. Es wird daher dringend von nicht notwendigen Reisen abgeraten.

Pressemitteilung auf Englisch und Französisch

Pressemitteilung vom 26. März 2021 EN: France classified as a high incidence area (PDF)

Pressemitteilung vom 26. März 2021 FR: La France classée comme zone à forte incidence (PDF)

Weitere Informationen:

Robert Koch Institut: Tagesaktuelle Informationen zur Einstufung von Risikogebieten, Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten

Robert Koch Institut: Information zur Anerkennung von diagnostischen Tests auf SARS-CoV-2 bei Einreise aus einem Risikogebiet nach Deutschland

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne

Weitere Informationen zum Coronavirus in Baden-Württemberg

Mit unserem Messenger-Service bekommen Sie immer alle Änderungen und wichtige Informationen aktuell als Pushnachricht auf Ihr Mobiltelefon.

Weitere Meldungen

Die Schweizer Bundespräsidentin Viola Amherd (rechts) schüttelt der Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen (links), nach einer Pressekonferenz die Hand.
Europa

Land begrüßt neues Abkommen zwischen EU und Schweiz

Blick von vorne auf Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte), der mit vier Kindern am Kabinettstisch in der Villa Reitzenstein sitzt. Rechts von ihm sitzen zwei Jungen, links zwei Mädchen.
Interview

„Wichtig ist, dass man miteinander redet, damit man weiß, was andere denken.“

Ein Mann betrachtet auf einem Computermonitor die Elektronenmikroskopaufnahme eines MERS-Coronavirus, einem engen Verwandten des neuartigen Coronavirus. (Bild: Arne Dedert/dpa)
Gesundheit

Ergebnisse des Long COVID-Forschungsprojekts

Der Erste Senat beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verkündet das Urteil zur Grundsteuer (Foto: © dpa)
Justiz

Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichts

von links nach rechts: Oberbürgermeister Hartmut Holzwarth, Dr. Horst Mehl, Staatssekretär Siegfried Lorek
Auszeichnung

Staufermedaille in Gold an Dr. Horst Mehl

Eine Laborantin untersucht Lebensmittel im Chemischen- und Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart. (Foto: © dpa)
Verbraucherschutz

Prüfung von Advents- und Weihnachtsprodukten

Ein Baufahrzeug hobelt auf der Salierbrücke in Speyer den Asphalt ab. Die Brücke, eine wichtige Verkehrsverbindung zwischen Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, ist wegen Modernisierungsarbeiten für mehr als zwei Jahre gesperrt.
Verkehrsinfrastruktur

Land reagiert bei Brückensicherheit

Drei Kinder stehen lachend um ein Spielgerät beim Klosterpark Adelberg.
Familie

Landesfamilienpass auch 2025 mit vielen Vergünstigungen

Eine gebrochene Tafel "Dubai-Schokolade" von "Kikis Kitchen"
Verbraucherschutz

Vorsicht bei importierter Dubai-Schokolade

Wappen der Polizei Baden-Württemberg. (Bild: © Steffen Schmid)
Polizei

International agierende Diebesbanden zerschlagen

Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro und Münzen liegen auf einem Tisch.
Haushalt

Landeshaushalt 2025/2026 verabschiedet

Datenarbeit und Tablet, Laptop mit Architekturprojekt auf der Baustelle am Schreibtisch im Büro.
Landes- und Regionalplanung

Änderungen des Landesplanungsgesetzes

Das Thermostat einer Heizung.
Energie

Energieberatung wird fortgesetzt

Die Kabinettsmitglieder sitzen am Kabinettstisch der Villa Reitzenstein.
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 17. Dezember 2024

Ein Maurer arbeitet mit Zement und Mörtel an einer Ziegelwand.
Baurecht

Wichtige Weichen für schnelleres und einfacheres Bauen