Im Bundesrat hat das Fracking-Gesetz die letzte Hürde genommen und kann jetzt in Kraft treten. Mit dem Gesetz wird das sogenannte unkonventionelle Fracking unter Einsatz giftiger Chemikalien zunächst bis 2021 verboten. Dann soll das Verbot überprüft werden.
Baden-Württembergs Umweltminister Franz Untersteller begrüßte die im Gesetz ausgedrückte ablehnende Haltung gegenüber der Fracking-Methode, kritisierte aber erneut, dass die Bundesregierung kein umfassendes Verbot der umstrittenen Fördermethode festgeschrieben habe.
„Ich hätte mir durchaus noch weitergehende Regelungen vorstellen können, um den Schutz der Umwelt zu erhöhen und die Gefahren für Trink- und Grundwasser, die von Fracking ausgehen, zu begrenzen. Aber der Einfluss der Länder auf mögliche Frackingvorhaben wird durch das Gesetz eher gestärkt. Das bedeutet für Baden-Württemberg ein Mehr an Sicherheit vor Fracking.“
Untersteller bekräftigte, dass Baden-Württemberg im Wassergesetz eine Regelung habe, mit der Trink- und Grundwasservorkommen vor Fracking geschützt und Bohrvorhaben abgelehnt werden können. Diese Regelung werde selbstverständlich angewandt, versicherte Untersteller: „Baden-Württemberg bleibt frackingfreie Zone. Das ist mir ganz besonders für den Bodensee wichtig. Die wertvolle Trinkwasserregion ist durch Fracking auch künftig nicht gefährdet.“