Das neue „Bioökonomie Innovations- und Investitionsprogramm für den Ländlichen Raum“ ist gestartet. Das Land fördert zukunftsfähige Projekte mit 35 Millionen Euro aus der Rücklage „Zukunftsland BW – Stärker aus der Krise“. Das Förderprogramm unterstützt Unternehmen konsequent dabei, dieses wichtige Zukunftsfeld zu besetzen.
„Baden-Württemberg gehört innerhalb der Europäischen Union zu den führenden Regionen im Bereich der kreislauforientierten Bioökonomie und nun haben wir mit dem neuen ‚Bioökonomie Innovations- und Investitionsprogramm für den Ländlichen Raum (BIPL BW)‘ die höchste Fördersumme für die Bioökonomie in der Geschichte unseres Landes auf den Weg gebracht. Eine bioökonomische Wirtschaftsweise, die sich an natürlichen Kreisläufen orientiert, eröffnet enorme Wertschöpfungspotenziale, insbesondere für den Ländlichen Raum. Unser erklärtes Ziel ist es, durch die intelligente Verknüpfung von Branchen und Sektoren eine noch effizientere Nutzung der begrenzten natürlichen Ressourcen zu ermöglichen und neue robuste Wertschöpfungsnetze zu schaffen. So können wir unsere natürlichen Lebensgrundlagen erhalten, die Wirtschaft auf ein umwelt- und klimafreundlicheres Fundament stellen und gleichzeitig attraktive, zukunftsfähige Arbeitsplätze schaffen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Bioökonomische Lösungen zur Marktreife bringen
„Angesichts der einschneidenden Folgen der COVID-19-Pandemie für die Wirtschaft werden wir Unternehmen konsequent dabei unterstützen, ihre Innovationskraft zu stärken und in dieses wichtige Zukunftsfeld zu investieren. Unser neues Förderprogramm zielt darauf ab, zukunftsorientierte bioökonomische Lösungsansätze zur Marktreife zu bringen. Das Förderprogramm richtet sich gezielt an Unternehmen. Wir werden Pilot- und Demonstrationsprojekte wirksam fördern, aber auch die Arbeit in Reallaboren sowie Investitionen in innovative Betriebsstätten, welche Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft zu hochwertigen Produkten mit einem echten Mehrwert für Mensch und Natur veredeln“, so Minister Hauk.
Der Kern der Bioökonomie sei es, den Verbrauch endlicher fossiler Rohstoffe zu reduzieren und vermehrt nachwachsende und erneuerbare Rohstoffen zu nutzen. Die Kreislaufführung von Roh- und Nährstoffen sei dabei eine der wichtigsten Prämissen der Bioökonomie. „Die Umstellung unserer Wirtschaft auf erneuerbare Kohlenstoffquellen und biobasierte, kreislauffähige Materialien und Produkte bietet riesige Chancen für unsere Unternehmen, erfordert allerdings auch enorme Investitionen. Auch mit Blick auf den Europäischen Green-Deal setzen wir mit unserem neuen Förderprogramm starke Anreize für Unternehmen, dieses Zukunftsfeld zu besetzen“, betonte Minister Hauk.
Innovations- und Investitionsförderung
Der maximale Zuschuss für Innovationsvorhaben beträgt fünf Millionen Euro. Im Rahmen der Innovationsförderung (BIPL BW Innovation) können unternehmensgeführte Einzel- und Verbundprojekte (auch in Kooperation mit Forschungseinrichtungen) im vorwettbewerblichen Bereich, insbesondere Pilot- und Demonstrationsprojekte, gefördert werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen, sofern sie Teil der Agrar-, Forst- oder Lebensmittelwertschöpfungsketten sind bzw. Rohstoffe aus Land- und Forstwirtschaft be- und verarbeiten. Diese werden durch attraktive Förderkonditionen dabei unterstützt, ihre Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten zu erhöhen, um ihre Innovationskraft und Zukunftsfähigkeit weiter zu entwickeln bzw. zu erhalten sowie marktfähige Innovationen voranzubringen. Je nach Unternehmensgröße und Zielsetzung der Innovationsprojekte können die Unternehmen in Verbundvorhaben bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erstattet bekommen.
In der Investitionsförderung (BIPL BW Invest) können Unternehmen Zuschüsse bis maximal eine Million Euro erhalten. Gefördert werden Errichtungsinvestitionen (Ansiedlungen), Erweiterungsinvestitionen und Investitionen in die Transformation oder Diversifizierung einer Betriebsstätte in Baden-Württemberg. Der Fördersatz in der Investitionsförderung beträgt abhängig von der Unternehmensgröße bis zu 45 Prozent. Antragsberechtigt sind Unternehmen aus Baden-Württemberg, sofern sie Teil der Agrar-, Forst- oder Lebensmittelwertschöpfungskette sind bzw. Rohstoffe aus Land- und Forstwirtschaft be- und verarbeiten.
In diesem Jahr können für beide Förderlinien bis zum 1. April 2021 Anträge gestellt werden. Später eingehende Anträge werden nicht ausgeschlossen, können aber möglicherweise nicht mehr prioritär berücksichtigt werden. Die öffentlichen Bekanntmachungen mit allen relevanten Informationen zum BIPL BW Innovation und BIPL BW Invest finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Ländlicnen Raum und Verbraucherschutz. Die Antragsformulare sind in Vorbereitung und werden baldmöglichst auf derselben Internetseite zum Download eingestellt.
Nachhaltige Bioökonomie im Land
Mit der bereits im Jahr 2019 beschlossenen ressortübergreifenden Landesstrategie Nachhaltige Bioökonomie Baden-Württemberg (PDF) wird angestrebt, Baden-Württemberg zu einer Leitregion für biobasiertes und kreislauforientiertes Wirtschaften zu entwickeln. Der Begriff „Bioökonomie“ wird entsprechend der Landesstrategie definiert als „die wissensbasierte Erzeugung und Nutzung biologischer Ressourcen, Prozesse und Prinzipien um Produkte und Dienstleistungen in allen wirtschaftlichen Sektoren eines zukünftigen Wirtschafts- und Gesellschaftssystems bereitzustellen und zu nutzen“.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Bioökonomie