Unter dem Motto „Vorbeugen. Schützen. Impfen“ findet vom 20. bis 26. April 2020 die 15. Europäische Impfwoche statt. Sie soll das Bewusstsein der Bevölkerung für die Bedeutung von Impfmaßnahmen stärken.
Die 15. Europäische Impfwoche (EIW) vom 20. bis 26. April 2020 steht erneut unter dem Motto „Vorbeugen. Schützen. Impfen“. Seit 2005 findet die Europäische Impfwoche der Europäischen Region der Weltgesundheitsorganisation (WHO) jährlich statt und soll das Bewusstsein der Bevölkerung für die Bedeutung von Impfmaßnahmen stärken.
„Die aktuelle Coronavirus-Pandemie zeigt eindrücklich, welche gravierenden Auswirkungen Infektionskrankheiten haben können und wie wichtig Impfungen zum Schutz der Gesundheit sind“, teilte Gesundheitsminister Manne Lucha aus Anlass der 15. Europäischen Impfwoche mit. Eine Impfung gegen das Coronavirus gebe es zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht, verschiedene Forschergruppen arbeiten jedoch intensiv an der Entwicklung eines Impfstoffes gegen Coronavirus. „Gegen eine Reihe anderer Infektionskrankheiten gibt es jedoch die Möglichkeit sich impfen zu lassen, Impfungen sollten auch in der aktuellen Corona-Pandemie wahrgenommen werden“, so der Minister weiter. Dr. Karlin Stark, Leiterin des Landesgesundheitsamts (LGA) im Regierungspräsidium Stuttgart sagte: „Bei Impfungen auf dem neuesten Stand zu bleiben, schützt nicht nur die eigene Gesundheit, sondern auch die Menschen im Umfeld.“
Impfung gegen Pneumokokken von besonderer Bedeutung
Von besonderer Bedeutung ist aktuell die Impfung gegen Pneumokokken. Diese Impfung kann verhindern, dass Pneumokokken die Lunge angreifen und eine Lungenentzündung verursachen. Während der aktuellen Corona-Pandemie ist diese Impfung für bestimmte Personengruppen besonders wichtig, da das Risiko für eine Lungeninfektion dadurch erhöht ist. Vor allem ältere und chronisch kranke Menschen mit erhöhtem Risiko für eine schwer verlaufende Coronavirus-Infektion sollten ihren Impfstatus prüfen und sich bei Bedarf gegen Pneumokokken impfen lassen. Auch andere bewährte Impfstoffe gegen Infektionskrankheiten wie Masern, Grippe oder Keuchhusten sind verfügbar, um vulnerable Bevölkerungsgruppen wie Säuglinge, Senioren oder chronisch kranke Menschen ausreichend zu schützen. Ein telefonischer Kontakt mit dem behandelnden Arzt beziehungsweise der behandelnden Ärztin vor Besuch einer Praxis wird empfohlen.
Aufgrund von bestehenden Impflücken sind im Land im Jahr 2020 unter anderem bereits 26 Personen an Masern erkrankt, 30 Säuglinge an Keuchhusten und es liegen über 23.000 Influenza-Meldungen aus der zurückliegenden Grippewelle vor. Um sich selbst und sein Umfeld zu schützen, benötigt es daher nicht viel. Jeder sollte regelmäßig den persönlichen Impfstatus überprüfen, sei es nach telefonischer Rücksprache beim nächsten Arztbesuch oder bei Beginn einer neuen Arbeitsstelle oder Ausbildung.
Die Europäische Impfwoche
Die 15. Europäische Impfwoche vom 20. bis 26. April 2020 steht erneut unter dem Motto „Vorbeugen. Schützen. Impfen“. Die EIW wurde 2005 erstmals auf breiter Ebene veranstaltet, um die Erfolge des Impfwesens zu feiern und die zentrale Botschaft zu vermitteln, dass Impfungen Menschenleben retten. Seit ihren Anfängen hat sich die Initiative zu einer der öffentlichkeitswirksamsten gesundheitspolitischen Kampagnen in der Europäischen Region entwickelt. Die EIW wird von Ministerien, Instituten für öffentliche Gesundheit, Gesundheitsfachkräften und anderen Personen bei ihren Bemühungen um Aufrechterhaltung beziehungsweise Erhöhung der Impfraten genutzt.
Aktuell sind Pneumokokken-Impfstoffe nur eingeschränkt verfügbar. Deshalb sollen aktuell aufgrund der Corona-Krise vorrangig besonders empfindliche Personen die Pneumokokken-Impfung erhalten. Dazu gehören
- Babys und Kleinkinder bis zum Alter von zwei Jahren,
- Menschen mit Immunschwäche oder chronischen Atemwegserkrankungen und
- Menschen ab 70 Jahren.
Eine Wiederholungsimpfung wird nach frühestens sechs Jahren empfohlen. Bei Unterschreitung des Zeitintervalls ist mit stärkeren Nebenwirkungen zu rechnen.
Sozialministerium: Impfungen als wichtiger Schutz vor ansteckenden Krankheiten
Quelle:
Regierungspräsidium Stuttgart