Das Wasserentnahmeentgelt in Baden-Württemberg hat sich bewährt. Es leiste einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Lebensgrundlage Wasser und zur verlässlichen Finanzierung der notwendigen Hochwasserschutzmaßnahmen im Land, so Umweltminister Franz Untersteller. Ein erster Erfahrungsbericht wird jetzt dem Landtag vorgelegt.
Der Ministerrat hat in seiner letzten Sitzung beschlossen, den ersten „Erfahrungsbericht zur Erhebung des Wasserentnahmeentgelts in Baden-Württemberg“ dem Landtag zuzuleiten. Der auf einer grundlegenden Analyse des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung in Leipzig (UFZ) beruhende Bericht des Umweltministeriums geht insbesondere den Fragen nach, ob das im Land seit dem 1. Januar 1988 erhobene Entgelt die hiermit beabsichtigte ökologische und ökonomische Lenkungswirkung erreicht und ob die Vorschriften zum Wasserentnahmeentgelt fortentwickelt werden sollten.
Der Bericht zeige, dass der sogenannte Wasserpfennig die mit ihm verfolgten Ziele „Vorteilsabschöpfung“ und „Ressourcenschutz“ erreiche, erklärte Umweltminister Franz Untersteller: „Wer unser aller Wasser über den Gemeingebrauch hinaus benutzt, verschafft sich einen besonderen Vorteil von einem öffentlichen Gut. Mit dem Wasserentnahmeentgelt leisten die Benutzer hierfür einen Ausgleich. Zudem gibt das Entgelt einen finanziellen Anreiz, möglichst wenig Wasser zu benutzen. Es trägt somit zu einem schonenden Umgang mit dieser lebenswichtigen Ressource bei.“
Das UFZ hebt in seiner Studie die schlanke Tarifstruktur des Wasserentnahmeentgelts mit lediglich drei Abgabesätzen besonders positiv hervor. Die Höhe der Abgabesätze bewege sich im Vergleich zu anderen Bundesländern allenfalls im unteren Mittelfeld. Kein anderes Erhebungsland habe substanziell niedrigere Basisgrundwassertarife als Baden-Württemberg. Lediglich beim Tarif für die öffentliche Wasserversorgung bewege sich das Land mit derzeit 8,1 ct/m³ im oberen Bereich der Landesregelungen. Zum Vergleich: In Berlin müssen die Wasserversorger ein Entgelt von 31 ct/m³ entrichten.
Den Leipziger Experten zufolge seien in einer inflationären Wirtschaft zudem regelmäßige Dynamisierungen der Abgabesätze sinnvoll. „Dies zeigt, dass die bisher geregelten Tarifanpassungen angemessen sind“, betonte Minister Untersteller. Darüber hinaus sehe er aktuell keinen Anlass für eine weitere Anpassung der Tarife.
Für gelungen erachtet das UFZ die mit der Novelle des Wassergesetzes im Jahr 2011 erfolgte Ausweitung der Entgeltbefreiung, beispielsweise für geringfügige Wasserentnahmen bis zu 200 Euro. Gab es 2010 noch fast 2.900 Entgeltpflichtige, waren es im Jahr 2011 fast 1.200 weniger, ein Rückgang von über 40 Prozent. Im Bezug auf die entnommene Wassermenge im Jahr 2010 machte dies allerdings nur einen Rückgang von 0,4 Prozent aus. „Zahlreiche Bagatellfälle mit nur geringer Bedeutung für den Wasserhaushalt konnten so aus der Erhebung entlassen werden. Dies stellt einen wichtigen Beitrag zur Entbürokratisierung dar“, betonte Franz Untersteller.
Kritisch sehen die Wissenschaftler aus Leipzig die gesetzlichen Ausnahmen für die Beregnung und Berieselung zu landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen und gärtnerischen Zwecken, auch wenn diese keinen besonders hohen Anteil am Entnahmegeschehen besäßen. „Mit Blick auf den Klimawandel und die von Trockenperioden ausgehenden Risiken werden wir in diesem Bereich daher künftig die zahlenmäßige Entwicklung der Entnahmestellen und der Entnahmemengen mittels eines Monitorings genau beobachten“, sagte der Umweltminister.
Die mit der Novelle des Wassergesetzes im Dezember 2013 eingeführte Zweckbindung des Wasserentnahmeentgelts zugunsten wasserwirtschaftlicher und gewässerökologischer Belange ab dem Jahr 2015 bewertet das Leipziger Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung positiv. Sie fördere die Akzeptanz der Abgabe und sichere zugleich die notwendige Finanzierung der vorgesehenen Zwecke. „Die Zweckbindung versetzt uns in die Lage, unabhängig von möglichen Haushaltsschwankungen insbesondere die wichtigen Hochwasserschutzmaßnahmen im Land verlässlich planen und realisieren zu können“, betonte Umweltminister Untersteller. Damit leiste das Wasserentnahmeentgelt einen wichtigen Beitrag, den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor den Gefahren eines Hochwassers kontinuierlich weiter zu verbessern.
Ergänzende Informationen
Mit dem Gesetz zur Änderung der Vorschriften über das Wasserentnahmeentgelt vom 29. Juli 2010, das am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist, wurden die Regelungen zur Erhebung des Wasserentnahmeentgelts (WEE) grundlegend geändert. Hiernach ist dem Landtag erstmals zum 31. Dezember 2016 und danach alle fünf Jahre ein Erfahrungsbericht zur Erhebung des WEE vorzulegen.
Die der Erstellung des Erfahrungsberichts zugrundeliegende Analyse und Evaluierung des UFZ beinhaltet auch einen Vergleich mit den entsprechenden Regelungen der anderen Bundesländer sowie ausgewählter europäischer Nachbarländer. Im Rahmen der Evaluierung wurde unter anderem eine Befragung der insgesamt 44 unteren Wasserbehörden in Baden-Württemberg als Vollzugsbehörden des WEE durchgeführt.
Die Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt beliefen sich im Jahr 2015 insgesamt auf knapp 69 Millionen Euro.
Erfahrungsbericht zum Wasserentnahmeentgelt (PDF)
Analyse des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) (PDF)