Zur Kommunalwahl und Europawahl am 9. Juni 2024 hat das Land Erklärvideos in Leichter Sprache und Gebärdensprache veröffentlicht. Dies soll insbesondere Menschen mit Behinderungen darin bestärken, ihr aktives Wahlrecht zu nutzen.
In Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg (lpb) und dem Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Holger Kiesel, hat Simone Fischer, Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Wahlhilfe-Videos für die Europawahl am 9. Juni 2024 veröffentlicht.
Simone Fischer sagte dazu: „Jede Stimme trägt dazu bei, unsere Demokratie und den Zusammenhalt zu stärken. Das Wahlrecht bietet allen Menschen die Möglichkeit, unsere Gesellschaft mitzugestalten. Jeder Mensch, der das Wahlrecht wahrnimmt, steht für seine Rechte ein. Nicht nur für Menschen mit Behinderungen ist es entscheidend, dass beispielsweise die Wahl und Informationen zur Wahl barrierefrei zugänglich sind. Auch viele weitere Bürgerinnen und Bürger profitieren von Barrierefreiheit. Die Wahlvideos erklären in einfacher Sprache und Deutscher Gebärdensprache die Europawahl. Dies soll insbesondere Menschen mit Behinderungen stärken, ihr aktives Wahlrecht zu nutzen.“
Informationen zur Wahl und Wahlverfahren müssen barrierefrei sein
Umfragen zufolge ist das Interesse an Politik unter Menschen mit Behinderungen mit 44,6 Prozent größer als das von Menschen ohne Behinderungen (40,7 Prozent) (Quelle: Dritter Teilhabebericht der Bundesregierung über die Lebenslagen von Menschen mit Beeinträchtigungen (PDF)). Dennoch ist der Anteil von Menschen mit Behinderungen, die wählen gehen, etwas geringer als bei Menschen ohne Behinderungen (84,6 Prozent beziehungsweise 87,1 Prozent). Artikel 29 der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) garantiert Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am politischen Leben. Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt das aktive und passive Wahlrecht. Informationen zur Wahl müssen ebenso wie das Wahlverfahren barrierefrei sein, damit Menschen mit Behinderungen von ihren Rechten Gebrauch machen können.
8,6 Millionen Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger sind bei der Kommunal- und Europawahl stimmberechtigt, darunter viele der rund 960.000 Menschen mit schwerer Behinderung. 2021 hatten insgesamt 5.888 Menschen in Baden-Württemberg eine rechtliche Betreuung in allen Lebenslagen (Stand 31. Dezember 2021, Quelle: Ministerium für Justiz und Migration Baden-Württemberg). Eine solche Betreuung war noch bis kurz vor der Kommunal- und Europawahl 2019 ein Grund, Menschen von der Wahl auszuschließen. Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Ausschluss als nicht verfassungsgemäß aufgehoben. Seit 2019 dürfen Menschen mit Behinderungen, für die ein rechtlicher Betreuer in allen Lebenslagen bestellt wurde, wählen gehen.
Erklärvideos und Broschüren zur Wahl können online abgerufen werden
Menschen mit Behinderungen muss die Wahrnehmung ihres aktiven Wahlrechts ermöglicht werden. Wahllokale müssen barrierefrei zugänglich sein, von der Anreise bis zur Wahlurne. Wahlhelferinnen und -helfer müssen sensibilisiert werden und Informationen zur Wahl barrierefrei zur Verfügung stehen. „Die Erklärvideos in einfacher Sprache und Deutscher Gebärdensprache sind ein wichtiges Instrument, um Menschen mit Behinderungen die Wahl und damit aktive politische Teilhabe zu gewährleisten“, so die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, Simone Fischer.
Die Videos sind auf der Grundlage der Wahlhilfe-Hefte entstanden, die die Landes-Beauftragte in Kooperation mit der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg entwickelt hat. Die Broschüren informieren in leichter Sprache unter anderem über die Kommunalwahl und die Europawahl am 9. Juni 2024.
Die Erklärvideos sind auf dem YouTube-Kanal der Landes-Beauftragten zu finden: