Vom Sturmtief „Burglind“ beschädigte Bäume bergen ein gewisses Grundrisiko für unerwünschte Borkenkäfervermehrung. Daher sollten alle Forstbesitzer Fichtenbestände ab April und bis in den September hinein laufend auf Borkenkäferbefall kontrollieren.
„Sturmtief ‚Burglind‘ vom Januar dieses Jahres hat in vielen Wäldern im Land Bäume geknickt und geworfen. Mit Blick auf die im Frühjahr anstehende Schwärmsaison der Borkenkäfer sind die Waldbesitzer nun gehalten, fichtenreiche Waldbestände zu kontrollieren. Es geht darum, den Käfern bruttaugliches Material zu entziehen und befallene Bäume rechtzeitig vor Ausflug der Käfer unschädlich zu machen“, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk. Vor allem von einzelnen sturmgeschädigten Bäumen, die bislang unentdeckt geblieben seien, gehe eine Gefahr aus. Aufgearbeitete Stämme würden in Absprache mit der Holzindustrie rasch aus dem Wald abgefahren oder vor Ort entrindet.
„Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass unsere Strategie zur Bekämpfung der Borkenkäfer aufgeht. Eine saubere Waldwirtschaft ist die Grundlage für gesunde und leistungsfähige Nadelholzbestände. Und dazu gehört auch eine regelmäßige Kontrolle der Waldbestände auf Borkenkäferbefall“, erklärte der Forstminister. Auch Privatwaldbesitzer sollten ihre Fichtenbestände unbedingt ab Anfang April und bis in den September hinein immer wieder kontrollieren und sich in Zweifelsfällen an den für sie zuständigen Förster wenden. Ein Befall durch Borkenkäfer sei bereits im Anfangsstadium durch Bohrmehl oder Harztropfen deutlich zu erkennen.
„Ob uns der Borkenkäfer dieses Jahr im größeren Stil Probleme bereiten wird, lässt sich derzeit noch nicht sagen. Der Witterungsverlauf der nächsten Wochen ist für die weitere Entwicklung des Käfergeschehens entscheidend. Wird es länger warm und trocken, könnte Gefahr drohen“, erklärte Minister Hauk. Die Forstexperten im Land würden den Verlauf durch entsprechende Monitoringmaßnahmen laufend überwachen.
Kennzeichen eines Käferbefalls
- braunes Bohrmehl auf der Rinde, unter Rindenschuppen, auf Spinnweben, am Stammfuß und auf der Bodenvegetation.
- Harztröpfchen und Harzfluss am Stamm, vor allem am Kronenansatz.
- helle Flecken, sogenannte „Spiegel”, auf der Rinde durch die Tätigkeit der Spechte, wodurch größere Rindenstücke abfallen und das helle Splintholz sichtbar wird.
- charakteristische Fraßbilder unter der Rinde.
- Rötung.
- Abfall grüner oder roter Nadeln.
Kontrollieren Sie Ihre Wälder!
- alle stehenden Fichtenbestände.
- nach Schadereignissen, Hiebsmaßnahmen und Pflegeeingriffen liegengebliebenes, bruttaugliches Material.
- aufgearbeitetes, in der Nähe gefährdeter Bestände lagerndes Nadelholz.
Wann und wie häufig kontrollieren?
- ab Anfang April bis Ende September.
- je nach Gefahrenlage im ein- bis zweiwöchigen Turnus.
- Kontrollen aussetzen bei starkem Wind oder Regen, da Bohrmehl weggeweht oder abgewaschen werden kann.
Wo und wie?
- Kontrollen gezielt im Bereich vorjähriger Befallsorte.
- In südexponierten Lagen und an aufgerissenen Bestandesrändern.
- An Rändern von Windwurf- und Schneebruchnestern.
- In allen Fichtenbeständen bei entsprechender Gefahrenlage.
- An Jungwüchsen bei der Gefährdung durch Kupferstecher.
- In älteren Beständen einzeln, das heißt Baum für Baum.
- Befallene Bäume für den Einschlag auffällig markieren.
Nach den Kontrollen bitte reagieren
Können Sie das Holz nicht rechtzeitig aus dem Wald bringen, sind folgende Verfahren zu überlegen:
- Hacken oder Stämme entrinden, sofern die Käfer noch nicht entwickelt sind.
- Zur Reduktion des Befallsrisikos ist es erforderlich, vorhandenes bruttaugliches Material (frische Fichtenkronen, Resthölzer und Reisigmatten) unverzüglich aufzuarbeiten (Hacken, Mulchen, Abfahren). Frischer Stehendbefall durch den Kupferstecher ist nicht erkennbar. Daher ist es umso notwendiger, liegendes, bruttaugliches Material auf Kupferstecherbefall hin zu kontrollieren und bei Befall unverzüglich aufzuarbeiten.