Justiz

Cornelia Horz neue Präsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart

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v.l.n.r.: Ministerialdirektor Elmar Steinbacher, Präsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart Cornelia Horz und Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf (Foto: Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg)

Justizminister Guido Wolf hat Cornelia Horz zur neuen Präsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart ernannt. Das Oberlandesgericht Stuttgart hat nun erstmals eine Frau als Präsidentin.

Cornelia Horz ist neue Präsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart. Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf übergab ihr am gestrigen Abend die Ernennungsurkunde.

Minister der Justiz und für Europa Guido Wolf: „Cornelia Horz hat eine beeindruckende Karriere in der baden-württembergischen Justiz gemacht. In den vergangenen vier Jahren hat sie das größte Gericht des Landes, das Landgericht Stuttgart, mit ruhiger Hand und hoher Fachkompetenz geführt. Die Leitung des Oberlandesgerichts Stuttgart ist eine herausragende und herausfordernde Aufgabe. Ich bin mir sicher: Cornelia Horz wird auch dieses Amt exzellent ausführen.“

Besonders freute sich Wolf, dass mit Cornelia Horz nun erstmals eine Frau dem Oberlandesgericht Stuttgart vorsteht. Wolf: „Cornelia Horz ist nicht Präsidentin des Oberlandesgerichts Stuttgart geworden, weil sie eine Frau ist, sondern weil sie dafür bestens geeignet ist. Bei dem Anteil weiblicher Führungskräfte haben wir in der baden-württembergischen Justiz noch Nachholbedarf. Ich habe mir deswegen vorgenommen, als Justizminister die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass auch weibliche Spitzenkräfte verstärkt nach Führungspositionen in der baden-württembergischen Justiz streben.“

Beruflicher Werdegang

Cornelia Horz absolvierte nach ihrem Abitur zunächst eine Ausbildung zur Diplom-Rechtspflegerin (FH) und war für kurze Zeit als Justizinspektorin am Amtsgericht Stuttgart tätig. Anschließend entschloss sie sich für ein Studium der Rechtswissenschaften. 1987 trat sie in den höheren Justizdienst des Landes ein und absolvierte erste Stationen bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart, beim Landgericht Ulm und am Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt. Von 1990 bis 1994 war Cornelia Horz erstmals an das Justizministerium in Stuttgart abgeordnet. Dort war sie unter anderem für das Miet- sowie das Kosten- und Gebührenrecht zuständig; später auch für Grundsatzfragen der Dienstaufsicht und Disziplinarangelegenheiten.

Im Oktober 1994 kehrte Cornelia Horz in die Praxis zurück und wurde Richterin am Landgericht Stuttgart. 1996 folgte die Abordnung an das Oberlandesgericht Stuttgart. 1999 wechselte sie erneut ins Justizministerium, um dort bis 2003 die Referatsgruppe für Zivilrecht zu leiten. 2003 wurde sie Präsidentin des Landesjustizprüfungsamts.

Im November 2007 wurde Frau Horz zur Präsidentin des Landgerichts Ravensburg ernannt. Nach nur knapp zweijähriger Tätigkeit wechselte sie als Vizepräsidentin an das Oberlandesgericht Stuttgart. 2013 übernahm sie als Nachfolgerin von Dr. Franz Steinle die Leitung des Landgerichts Stuttgart.

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