Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe hat einen neuen Leiter: Jürgen Gremmelmaier ist neuer Generalstaatsanwalt in Karlsruhe. Im Rahmen einer Feierstunde überreichte ihm Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges die Ernennungsurkunde und wünschte ihm für seine neue Position viel Erfolg und Freude.
Würdigung durch Ministerin Gentges
Ministerin Gentges erklärte: „Jürgen Gremmelmaier vereinigt in seiner Person in ganz besonderem Maße die Qualitäten, die ihn hervorragend für das Amt des Generalstaatsanwalts auszeichnen. Seine herausragende juristische Begabung trifft auf einen besonders ausgeprägten Blick für praktische Belange. Dabei behält er stets eine Sicherheit und Ruhe, insbesondere auch in heiklen Lagen, die sich im hohen Maße positiv auf seine Mitarbeitenden überträgt. Mit seiner Fachkompetenz, seiner Berufs- und Lebenserfahrung, seinem Einfallreichtum sowie seiner Bereitschaft zur Übernahme von Verantwortung findet er für alle Probleme stets eine Lösung, die alle Interessen vereint. Mit einem Herz, das für das Strafrecht schlägt, behält Jürgen Gremmelmaier nicht nur seine Behörde, sondern die Belange der gesamten Justiz im Blick. Die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe erhält mit Jürgen Gremmelmaier einen hervorragend geeigneten Leiter.“
Jürgen Gremmelmaier war zuletzt Leiter der Staatsanwaltschaft Karlsruhe und wechselt nun zur Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, wo er auf Peter Häberle folgt. Mit gerade einmal 45 Jahren wurde er zum stellvertretenden Leiter der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe. Er ist als Kammeranwalt bei der Bezirksärztekammer Nordbaden und seit über 20 Jahren als Prüfer im Prüfungsausschuss „Geprüfter Betriebswirt“ für die IHK tätig.
Jürgen Gremmelmaier
Jürgen Gremmelmaier begann seine juristische Laufbahn nach den juristischen Staatsprüfungen bei der Staatsanwaltschaft Mosbach. Nach einer Station am Amtsgericht Pforzheim wechselte er 1992 zur Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Dort war er insbesondere für Verfahren der Organisierten Kriminalität zuständig. Im September 2001 folgte die Erprobungsabordnung bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Nach dieser Station wurde er zum Gruppenleiter bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe ernannt, rückte zum Oberstaatsanwalt und dann zum ständigen Vertreter des Behördenleiters bei der Staatsanwaltschaft Heidelberg auf. Daran anschließend wurde er 2007 stellvertretender Leiter der Generalstaatsanwaltschaft in Karlsruhe. Nach 10 Jahren wechselte er als Leitender Oberstaatsanwaltschaft zurück zur Staatsanwaltschaft Karlsruhe.
Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe
Der Generalstaatsanwaltschaft obliegt die Personal- und Fachaufsicht über die Staatsanwaltschaften. Jede Generalstaatsanwaltschaft nimmt darüber hinaus die Aufgaben der Staatsanwaltschaft gegenüber dem Oberlandesgericht wahr. In verschiedenen strafrechtlichen Bereichen ist die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe für das gesamte Land Baden-Württemberg zuständig. So wurde dort zum 1. Januar 2024 das Cybercrime-Zentrum Baden-Württemberg eingerichtet, dem unter anderem folgenden Aufgaben übertragen sind:
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Landesweite Zuständigkeit für die Strafverfolgung bei herausgehobenen, umfangreichen oder (ermittlungs-)technisch besonders anspruchsvollen Verfahren des Cybercrime. Hierzu gehören neben strafrechtlich relevanten Angriffen auf IT-Systeme insbesondere Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung von Kindern und Jugendlichen sowie Straftaten der Wirtschafts- und der Allgemeinkriminalität, bei denen jeweils Computer- und Informationstechnik als wesentliches Tatmittel eingesetzt wurden.
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Wahrnehmung von Zentralstellenaufgaben im Bereich Cybercrime, insbesondere Ansprechpartner für das Landeskriminalamt Baden-Württemberg, die übrigen Polizeibehörden des Landes sowie sonstige Landes und Bundesbehörden bei verfahrensunabhängigen Fragestellungen der Bekämpfung von Cybercrime.
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Konzeption und Durchführung von Aus- und Fortbildungsveranstaltungen zu Fragen der Bekämpfung von Straften des Cybercrime für die Dezernentinnen und Dezernenten der örtlichen Staatsanwaltschaften.
Bei der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe ist zudem auch die landesweit zuständige Zentralstelle für Vermögensabschöpfung eingerichtet, die unter anderem
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grundsätzliche Fragestellungen in diesem Rechtsbereich prüft,
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Ansprechpartnerin der Staatsanwaltschaften bei rechtlichen und tatsächlichen Fragen der Vermögensabschöpfung in einzelnen Ermittlungsverfahren ist und zudem
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virtuelle Währungen, die im Rahmen von konkreten Verfahren sichergestellt wurden, verwahrt und gegebenenfalls verwertet.