Entziehungsanstalten sind in allen Bundesländern überbelegt. Deshalb gibt der Bundesrat nun grünes Licht für die Reform des Maßregelvollzugs. Die Änderung verfolgt vor allem das Ziel, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt stärker auf verurteilte Personen zu konzentrieren, die aufgrund ihres übermäßigen Rauschmittelkonsums tatsächlich der Behandlung in einer solchen Einrichtung bedürfen.
Auch in Baden-Württemberg landeten in den letzten Jahren mehr Menschen im Maßregelvollzug nach Paragraf 64 des Strafgesetzbuches (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt). Dabei handelt es sich um forensische Fachkliniken, die auf die Behandlung von suchtkranken Straftätern spezialisiert sind.
Diese sind in allen Bundesländern überbelegt. Die Länder hatten deshalb immer wieder darauf gedrängt, den damit zusammenhängenden Paragrafen 64 des Strafgesetzbuches zu reformieren.
Am 7. Juli 2023 hat der Bundesrat grünes Licht für ein zuvor vom Deutschen Bundestag verabschiedetes Gesetz gegeben, wonach unter anderem auch die Anordnungsvoraussetzungen für die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt enger gefasst werden sollen. Die Änderung verfolgt vor allem das Ziel, die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wieder stärker auf verurteilte Personen zu konzentrieren, die aufgrund ihres übermäßigen Rauschmittelkonsums und der daraus resultierenden Gefahr tatsächlich der Behandlung in einer solchen Einrichtung bedürfen.
Hoffnung auf spürbare Entlastungen
„Ich begrüße es sehr, dass der Bundesrat heute das Gesetz gebilligt hat“, sagte Baden-Württembergs Sozial- und Gesundheitsminister Manne Lucha. „Ich hoffe, dass hiermit spürbare Entlastungen für die Einrichtungen verbunden sind. Die dortigen Mitarbeitenden können sich dann künftig wieder stärker auf wirklich behandlungsbedürftige Patientinnen und Patienten konzentrieren. Parallel bauen wir auch die Plätze im Maßregelvollzug aus, etwa mit Neubauten in Calw, Wiesloch und in Schwäbisch Hall. Mit der unmittelbar anstehenden Inbetriebnahme des ehemaligen Gefängnisses ‚Fauler Pelz‘ in Heidelberg als Maßregelvollzug werden wir bis zur Fertigstellung der in Schwäbisch Hall entstehenden Entziehungsanstalt in Kürze eine Interimslösung haben.“
Das Gesetz zur Überarbeitung des Sanktionenrechts – Ersatzfreiheitsstrafe, Strafzumessung, Auflagen und Weisungen sowie Unterbringung in einer Entziehungsanstalt wird bei einer Verkündung noch in diesem Quartal am 1. Oktober 2023 in Kraft treten.