Der Frosteinbruch im April hat den Wein- und Obstbau im Land und die Landwirtschaft schwer getroffen. Finanzministerin Edith Sitzmann hat die Finanzämter in Baden-Württemberg angewiesen, mögliche Billigkeitsmaßnahmen für die Betroffenen auszuschöpfen.
Die massiven Spätfröste Mitte und Ende April dieses Jahres haben regional bei der vergleichsweise weit entwickelten Vegetation zu erheblichen Schäden geführt. Insbesondere im Wein- und Obstbau gibt es zum Teil Totalausfälle, es drohen massive Ernteausfälle. Finanzministerin Edith Sitzmann hat die Finanzämter in Baden-Württemberg nun angewiesen, mögliche Billigkeitsmaßnahmen für die Betroffenen auszuschöpfen. Das soll für Inhaberinnen und Inhaber von Betrieben vor allem des Wein- und Obstbaus, aber auch der Ackerbaukulturen gelten.
Finanzämter werden schnell und unbürokratisch helfen
„Die Finanzämter werden so schnell und unbürokratisch wie möglich helfen. Damit können wir kurzfristig für mehr Liquidität sorgen“, sagte Sitzmann. Beispielsweise seien erleichterte zinslose Stundungen bereits fälliger Steuerforderungen denkbar, außerdem könnten Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer angepasst werden. In begründeten Fällen sei es möglich, dass Vollstreckungen aufgeschoben werden, ohne dass dafür Zuschläge gezahlt werden müssen. Die Ministerin nannte zudem die Möglichkeit, dass die Kosten für Wiederanpflanzungen zerstörter Dauerkulturen als sofort abziehbare Betriebsausgaben geltend gemacht werden können.
„In den Frostnächten im April sind die Erwartungen vor allem vieler Obstbauern und Winzer auf gute Erträge in diesem Jahr buchstäblich erfroren“, stellte Sitzmann fest: „In dieser Situation lassen wir sie nicht alleine. Wir unterstützen sie durch steuerliche Maßnahmen, wo immer das möglich ist.“ Sie empfahl den Betroffenen, sich an das jeweils zuständige Finanzamt zu wenden. Dort könnten sie weitere Informationen über die steuerlichen Hilfsmaßnahmen bekommen.
Pressemitteilung vom 2. Mai 2017: Frostschäden in der Landwirtschaft als Naturkatastrophe eingestuft