Mit Blick auf die Eindämmung des Corona-Virus sollen auch Behördengänge bezüglich der Beantragung von flächenbezogenen landwirtschaftlichen Fördermitteln vermieden werden.
„Mit Blick auf die Eindämmung des Corona-Virus sind die Menschen derzeit gehalten, direkte Sozialkontakte auf ein absolutes Mindestmaß zu reduzieren. Die Landratsämter sind deshalb zum Teil für den Publikumsverkehr geschlossen oder verfahren in Folge der aktuellen Situation hinsichtlich Gesprächsterminen am Amt sehr restriktiv. Informieren Sie sich bitte auf der Internetseite Ihres zuständigen Landratsamtes, ob eventuell bekanntgegebene Termine zur Antragsannahme noch stattfinden beziehungsweise welche Informationsangebote und telefonische Auskunftsmöglichkeiten jeweils bestehen“, sagte Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Anfragen zu Flächeninformation und Online-Antrag (FIONA) seien nur noch per E-Mail oder telefonisch an die jeweils zuständige untere Landwirtschaftsbehörde zu richten.
„Ungeachtet der genannten Einschränkungen steht FIONA uneingeschränkt für die Antragstellung zur Verfügung“, erklärte Minister Hauk. Der Benutzerservice-FIONA sei telefonisch zu den bekannten Zeiten sowie per E-Mail zu erreichen. Die Antragsteller könnten somit wie gewohnt den FIONA-Antrag von zu Hause aus abschließen und den unterschriebenen komprimierten Antrag per Post an die untere Landwirtschaftsbehörde senden. „Bitte unterstützen Sie die unteren Landwirtschaftsbehörden und reichen Sie mit dem komprimierten Gemeinsamen Antrag auf dem Postweg oder über den Amtsbriefkasten alle beizulegenden Papier-Unterlagen auch tatsächlich mit ein. So helfen Sie, gegebenenfalls Rückfragen der unteren Landwirtschaftsbehörde zu vermeiden“, betonte Hauk.
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