Der Ministerrat hat beschlossen, die Stadt Bad Krozingen zum 1. Januar 2025 zur Großen Kreisstadt zu erklären. Bad Krozingen wird damit die erste Große Kreisstadt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sein und die 96. Große Kreisstadt im Land.
„Mein herzlicher Glückwunsch geht an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Krozingen und ihren Bürgermeister Volker Kieber. Die Landesregierung hat heute auf meinen Vorschlag hin beschlossen, die Stadt Bad Krozingen zum 1. Januar 2025 zur Großen Kreisstadt zu erklären. Bad Krozingen wird damit die erste Große Kreisstadt des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald sein und die 96. Große Kreisstadt in Baden-Württemberg“, freute sich der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl im Anschluss an die Kabinettssitzung am 30. April 2024.
Mehr als 20.000 Einwohner
Die Gemeindeordnung Baden-Württemberg sieht vor, dass Gemeinden mit mehr als 20.000 Einwohnern von der Landesregierung zur Großen Kreisstadt erklärt werden können. Die Stadt Bad Krozingen überschreitet die 20.000-Einwohnergrenze seit dem 31. März 2019. Die maßgebende Einwohnerzahl zum 30. Juni 2023 betrug 22.807 Einwohner. Das Statistische Landesamt geht in seiner Prognose davon aus, dass die Bevölkerungszahl auch zukünftig dauerhaft über 20.000 liegen wird. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Erklärung zur Großen Kreisstadt liegen damit vor.
„Die Erklärung zur Großen Kreisstadt ist die Folge der positiven Entwicklung der Stadt Bad Krozingen in den vergangenen Jahren. Ich bin sicher: Bad Krozingen ist leistungsfähig genug, um die Aufgaben einer Großen Kreisstadt wahrzunehmen. Zum 1. Januar 2025 übernimmt die Stadt vom Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald die Aufgaben der Ausländerbehörde, der Baurechtsbehörde, der Gaststättenbehörde, der Gewerbebehörde, der Straßenverkehrsbehörde, der Waffenbehörde und der Wohngeldstelle. Außerdem wird Bad Krozingen ein eigenes Rechnungsprüfungsamt einrichten. Auf dem Ortsschild darf ab dem Jahr 2025 die Bezeichnung ‚Große Kreisstadt‘ aufgenommen werden. Weiterhin darf der Bürgermeister sich künftig Oberbürgermeister nennen“, so Innenminister Thomas Strobl.