Nach Mitteilung von Landwirtschaftsminister Peter Hauk werden die Auszahlungstermine in Baden-Württemberg für die großen Fördermaßnahmen von landwirtschaftlichen Betrieben im Gemeinsamen Antragsverfahren eingehalten. Seit dieser Woche fließe das Geld.
„Die Verwaltung hat in den letzten Monaten mit Hochdruck an der Bearbeitung der gemeinsamen Anträge für die Auszahlung zum Jahresende 2016 gearbeitet. Die Auszahlungstermine in Baden-Württemberg für die großen Fördermaßnahmen im Gemeinsamen Antragsverfahren werden, trotz großer Herausforderungen, wie in den Vorjahren eingehalten. Dies ist wichtig, weil die Landesregierung die Situation in den Betrieben kennt und die Verwaltung deshalb mit den Auszahlungen zu den frühestmöglichen Terminen begonnen hat”, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Für die einzelnen Fördermaßnahmen ergibt sich folgende Situation:
In der 49. Kalenderwoche wurde mit der Bewilligung der Förderanträge für steiles Dauergrünland und der Verträge nach der Landschaftspflegerichtlinie begonnen. Es wurden landesweit für steiles Grünland rund 4.500 Anträge mit einem Fördervolumen von 2,77 Millionen Euro sowie für die Landschaftspflege rund 3.300 Anträge mit einem Fördervolumen von 6,92 Millionen Euro bewilligt. Die Auszahlungen erfolgen für beide Programme in der 50. Kalenderwoche.
Weitere Auszahlungen wird es in diesem Jahr für beide Programme in der letzten Dezemberwoche geben.
Bei den Direktzahlungen kommt die erste Auszahlung von Basis-, Greening- und Umverteilungsprämie gleich nach Weihnachten. Die Junglandwirteprämie als Teil der Direktzahlungen wird separat im neuen Jahr ausgezahlt.
Ende Dezember erfolgen auch die ersten Zahlungen für die Ausgleichszulage, so dass die Gelder noch vor dem Jahreswechsel bei den Landwirten ankommen sollen.
Mit der Bundes- und Landesoberkasse ist vereinbart, dass die Auszahlungen so angewiesen werden, dass die Mittel noch in diesem Jahr auf den Konten der Landwirte sind.
Darüber hinaus werden zusätzlich im etwa zweiwöchigen Turnus weitere Zahlungen erfolgen. Somit sind Mitte Januar die nächsten Zahlungen geplant.
Ausgezahlt werden können generell nur abschließend bearbeitete und fehlerfreie Anträge. Anträge mit einer Betriebskontrolle können in den EU-Verfahren bei den Dezemberzahlungen leider noch nicht berücksichtigt werden. Dies könnte bei einzelnen Betrieben unter Umständen zu finanziellen Engpässen am Jahresende führen. Die Landwirtschaftsverwaltung arbeitet deshalb mit Hochdruck daran, die verbleibenden Anträge so schnell wie möglich abzuarbeiten und auszuzahlen. Selbstverständlich achten die unteren Landwirtschaftsbehörden – wie in langjährig üblicher Praxis – auf die wirtschaftliche Situation in den Betrieben, insbesondere auf deren Liquiditätssituation, sofern diese bekannt ist.
Die Gesamtsituation ist aufgrund der Markterlöse, Milchpreiseinbrüche usw. in vielen Betrieben sehr angespannt. Wir haben deshalb die im landwirtschaftlichen Sektor aktiven Banken bzw. deren Spitzenorganisationen angeschrieben und um entsprechende Unterstützung ihrer Kunden gebeten.
Die Landwirtschaftsverwaltung war in diesem Jahr, durch die von der EU vorgegebene Einführung der grafischen Antragsstellung und Bearbeitung vor große Herausforderungen gestellt. Hinzu kam, dass die Verwaltung aus der Umsetzung der großen GAP-Reform 2015 erhebliche Nacharbeiten aus dem Jahr 2015 zu bewältigen hatte. Die Verwaltungen der drei Ebenen Ministerium, Regierungspräsidien und untere Landwirtschaftsbehörden arbeiten auch in diesem Jahr wieder sehr eng zusammen, um gemeinsam gute Ergebnisse für unsere landwirtschaftlichen Betriebe zu erzielen.
„Der Weg zur grafischen Antragsstellung und Bearbeitung war im ersten Jahr für alle Beteiligten sehr anspruchsvoll. Damit haben wir aber nun den Grundstein für eine verlässliche und einfachere Antragsstellung für die Folgejahre gelegt”, so der Minister.