Das Land zahlt an seinen beiden Staatstheater Ausfallhonorare für Gastkünstlerinnen und Gastkünstler, deren Auftritte aufgrund des Lockdowns abgesagt werden mussten. Die Kommunaltheater und ihre Träger sind aufgerufen, entsprechende Rechtsgrundlagen zu schaffen.
In seiner heutigen Sitzung hat sich der Verwaltungsrat der Württembergischen Staatstheater auch mit dem Thema Ausfallhonorare für Auftritte von Gastkünstlerinnen und Gastkünstlern befasst, die aufgrund des Lockdowns abgesagt werden mussten.
„Solche Ausfallhonorare sahen viele Theater zu Beginn der Pandemie nicht vor. Das Land hat daher bereits im Juni 2020 auf Initiative des Kunstministeriums für seine beiden Staatstheater Rechtssicherheit geschaffen: Die Staatstheater dürfen Gastkünstlern und Gastkünstlerinnen, die von Corona-bedingten Betriebsverboten betroffen sind, Ausfallhonorare zahlen. Die Städte Stuttgart und Karlsruhe, die die Staatstheater mitfinanzieren, hatten ebenfalls zugestimmt. Bisher haben die Württembergischen Staatstheater rund 235.000 Euro Ausfallhonorare ausbezahlt, das Badische Staatstheater wird insgesamt rund 120.000 Euro an Ausfallhonoraren an Gastkünstlerinnen und -künstler ausbezahlen. Das ist ein wichtiges Signal der Solidarität in dieser schwierigen Zeit für viele, die von diesen Gagen dringend abhängig sind“, sagte Kunstministerin Theresia Bauer im Anschluss an die Verwaltungsratssitzung in Stuttgart. „Die Staatstheater stehen auch in der Pflicht, ihre Vertragsgestaltung mit freien Künstlerinnen und Künstlern so anzupassen, dass Corona-bedingte Risiken abgesichert sind.“
Aufruf an Kommunaltheater und deren Träger
Die Problematik „Ausfallhonorare“ sei dem Ministerium, Staatssekretärin Petra Olschowski und ihr selbst in den vergangenen Wochen vielfach begegnet in den zahlreichen Gesprächen mit den Kulturschaffenden, so die Ministerin weiter. „Wir sehen hier auch Handlungsdruck für die Kommunaltheater und ihre Träger. Ich weiß, dass das Nationaltheater Mannheim und die Stadt Mannheim eine gute Regelung gefunden haben. Den anderen Kommunaltheatern im Land empfehle ich, mit ihren Trägern, den Städten, ebenfalls entsprechende Rechtsgrundlagen zu schaffen“, sagte Bauer. Das Land finanziere dort, wo es selbst nicht Träger sei, sondern nur fördere, Ausfallhonorare immer mit, wenn es dafür eine vertragliche Grundlage gebe. „Aber die braucht es zwingend“, betonte die Ministerin.
Auch der Deutsche Bühnenverein hat mit seinem Rundschreiben bereits im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, „dass jedes Theater seine Verträge mit betroffenen Gastdarstellern und Gastdarstellerinnen angemessen rechtlich würdigt und auf dieser Basis insbesondere bei rechtlich unklaren Situationen nach einem angemessenen und fairen Umgang mit seinen Vertragspartnern sucht.“ Die konkrete Ausgestaltung der Verträge ist Sache der jeweiligen Theater, sie richten sich hier meist nach den Standardverträgen des Deutschen Bühnenvereins.
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