Die Landesregierung hat die Antragsfrist für den Tilgungszuschuss Corona II bis 31. März 2022 verlängert. Dies hilft stark betroffenen Schaustellern und Marktkaufleuten, der Veranstaltungs- und Eventbranche, dem Taxi- und Mietwagengewerbe sowie Dienstleistern des Sports, der Unterhaltung und Erholung.
Schausteller und Marktkaufleute, Unternehmen der Veranstaltungs- und Eventbranche, des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie Dienstleister des Sports, der Unterhaltung und Erholung können den Tilgungszuschuss Corona II für das Jahr 2021 noch bis zum 31. März 2022 beantragen. Das hat der Ministerrat am 30. November 2021 beschlossen.
Corona-Pandemie trifft viele Dienstleistungsbetriebe wieder besonders hart
„Die Corona-Pandemie trifft viele Dienstleistungsbetriebe gerade jetzt wieder besonders hart. Durch die neuen pandemiebedingten Einschränkungen im Veranstaltungs- und Freizeitbereich stehen viele Betriebe wieder mit dem Rücken zur Wand. Hinzu kommen die fehlende Planungssicherheit sowie die im Hinblick auf den Neustart notwendigen Investitionen in Betriebsmittel. Mit der Verlängerung der Antragsfrist helfen wir stark betroffenen Schaustellern und Marktkaufleuten, der Veranstaltungs- und Eventbranche, dem Taxi- und Mietwagengewerbe sowie Dienstleistern des Sports, der Unterhaltung und Erholung und gewähren ihnen noch länger Zeit, einen Antrag für das Programm zu stellen. Der Tilgungszuschuss Corona II sichert gerade jetzt Zahlungsfähigkeit und Existenz dieser Betriebe“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
Wolfgang Grenke, Präsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages, erläutert: „Ein Großteil entgangener Umsätze und damit Einkommensmöglichkeiten sind in den hart betroffenen Dienstleistungsbranchen nicht nachholbar. Die weiterhin fehlenden Einnahmen führen in Verbindung mit den weiterlaufenden Grundkosten wie beispielsweise Tilgungsraten zur existenziellen Bedrohung vieler Betriebe. Die Industrie- und Handelskammern werden die Umsetzung des Förderprogramms Tilgungszuschuss Corona II in Baden-Württemberg weiterhin mit ihrer Wirtschaftsexpertise und aufgrund der Nähe zu den Unternehmen in den Regionen begleiten und rasch in die Fläche bringen.“
Die Vorsitzende des Vorstands der L-Bank, Edith Weymayr, erklärte: „Die Betriebe der betroffenen Branchen werden durch die Tilgungsraten ihrer Kredite finanziell stark belastet. Belastungen, die in den anderen Hilfsprogrammen wie der Überbrückungshilfe des Bundes nicht berücksichtigt werden. Daher steht die L-Bank auch beim Tilgungszuschuss Corona II bereit. Wir tun weiterhin alles dafür, dass der Tilgungszuschuss zügig bei den hart betroffenen Unternehmen ankommt.“
Tilgungszuschuss Corona II
Das Landesförderprogramm Tilgungszuschuss Corona II schließt wie das Vorgängerprogramm auch für das gesamte Jahr 2021 eine Förderlücke in der Überbrückungshilfe III und III Plus. Die Unternehmen werden mit einem direkten Zuschuss zu den Tilgungsraten für betriebliche Kredite, für Raten aus Mietkaufverträgen und Leasingverträgen („Finanzierungsleasing“), bei denen das Wirtschaftsgut dem Mieter beziehungsweise Leasingnehmer zugerechnet wird, sowie für Geldmarktdarlehen, unterstützt. Das Programm ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe III und III Plus des Bundes. Gefördert werden die Tilgungsraten im Förderzeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 und im Förderzeitraum Juli 2021 bis Dezember 2021. Die Antragsfrist endet am 31. März 2022.
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: Tilgungszuschuss Corona II
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