Justiz

Achter Tag des Landesweiten Opferschutzes

Ministerin Marion Gentges
Ministerin Marion Gentges
Alexander Schwarz, Opferbeauftragter der Landesregierung
Alexander Schwarz, Opferbeauftragter der Landesregierung

Am achten Tag des Landesweiten Opferschutzes in Stuttgart haben rund 250 Akteure Lösungen zum Leitthema „Rechtstaatliches Strafverfahren und psychotherapeutische Aufarbeitung bei Opfern von Straftaten: Widerspruch oder Vorgehen Hand in Hand?“ erarbeitet.

Das Ministerium der Justiz und für Migration hat – zum ersten Mal unter der Federführung des Opferbeauftragen der Landesregierung Alexander Schwarz – den achten Landesweiten Tag des Opferschutzes ausgerichtet. Rund 250 Akteure aus den Bereichen Justiz, Polizei, Sozialarbeit, Seelsorge, Aussagepsychologie und Psychotherapie sowie vielen anderen Bereichen sind an diesem Tag in Stuttgart zusammengekommen, um sich interdisziplinär auszutauschen. Zentrales Thema war das Spannungsverhältnis zwischen bedarfsgerechter therapeutischer Versorgung von traumatisierten Opferzeugen und rechtstaatlicher Sachverhaltsaufklärung. In diesem Rahmen wurden auch Themen wie „Akuttherapie von Gewaltopfern in einer Traumaambulanz“ oder „Schwierigkeiten mit Aussagen therapiebegleiteter Opferzeugen im Strafverfahren vor dem Hintergrund aussagepsychologischer Grundsätze“ beleuchtet.

Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges sagte zum Auftakt der Veranstaltung: „In einem Rechtstaat ist die Strafverfolgung ebenso unabdingbar wie der Schutz und die Heilung derjenigen, die als Folge einer Straftat traumatisiert wurden. Wir müssen sicherstellen, dass Opfer von Straftaten schnell und bedarfsgerecht die Unterstützung und Therapie erhalten, die sie benötigen, ohne die Beweiskraft ihrer Aussagen vor Gericht zu gefährden.“

Traumatisierte Opfer stehen im Konflikt zwischen dem Bedürfnis nach zeitnaher therapeutischer Unterstützung einerseits und der Sorge andererseits, durch eine Therapie die Glaubwürdigkeit ihrer Aussage im Strafverfahren zu gefährden.  Dies führt häufig dazu, dass Opfer vor einer Therapie zurückschrecken, selbst wenn ein dringender Therapiebedarf besteht und das Abwarten eines langwierigen Strafverfahrens eine erhebliche Gesundheitsgefährdung für die Betroffenen darstellt.

Strafprozessuale Möglichkeiten zum Opferschutz erweitern

Der Opferbeauftragte der Landesregierung Alexander Schwarz sagte: „Mit diesem Konflikt, eine gesundheitlich dringend benötigte Therapie zurückzustellen, um die strafrechtliche Verfolgung des Täters nicht zu gefährden, dürfen wir Verletzte keinesfalls alleine lassen. Die Veranstaltung hilft, Lösungsansätze aus diesem Dilemma zu erarbeiten. Mir ist es ein großes Anliegen, dass etwa geprüft wird, ob strafprozessuale Möglichkeiten zur frühzeitigen richterlichen Videovernehmung erweitert werden sollten.“ Eine frühe Aussage, die auf Video festgehalten sei, könne den Nachweis der Aussagekonstanz gewährleisten und den Therapiebeginn erleichtern, so Schwarz weiter.

Eine Expertenkommission des Bundes aus den Bereichen Strafrecht, Forensik und Psychologie/Traumatherapie untersucht derzeit Auswirkungen verschiedener therapeutischer Methoden auf die Glaubwürdigkeit der Verletzten und die Glaubhaftigkeit ihrer Aussagen. Die Justizministerkonferenz hatte sich kürzlich einem entsprechenden Vorstoß aus Baden-Württemberg angeschlossen. Gentges dazu: „Ich freue mich, dass wir maßgeblich zur Einrichtung dieser Expertenkommission beigetragen haben, – ein weiterer Schritt in Richtung einer gerechteren und effektiveren Unterstützung für Opfer von schweren Straftaten.“

Landesweiter Tag des Opferschutzes

Der Landesweite Tag des Opferschutzes ist eine jährliche Veranstaltung, die sich der Förderung des Opferschutzes und der Sensibilisierung für die Bedürfnisse von Opfern von Verbrechen widmet. Er geht zurück auf eine Empfehlung der Zweiten Opfer- und Zeugenschutzkommission, die 2013 unter dem Vorsitz des damaligen Generalstaatsanwalts Dr. Schlosser mehr als 100 Empfehlungen zur Verbesserung des Opferschutzes in Baden-Württemberg erarbeitet hat. Ziel ist es, die Zusammenarbeit zwischen Opferhilfeorganisationen, Strafverfolgungsbehörden und der Rechtsprechung zu fördern und bewährte Praktiken im Opferschutz zu teilen. Der Tag bietet eine Plattform für den Dialog und den Austausch.

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