Das Ökokonto ist ein Instrument zum Ausgleich für Eingriffe in den Naturhaushalt. Rund 400 Einzelmaßnahmen sind in den letzten fünf Jahren über das Ökokonto gelaufen. Das zeige, dass das Ökokonto eine wichtige Funktion im Naturschutz habe, so Umweltminister Franz Untersteller.
„Wer mit konkreten Maßnahmen im Naturschutz aktiv ist, kann sich das auf dem Ökokonto gutschreiben lassen. Dieses Guthaben kann dann zu einem späteren Zeitpunkt für einen geplanten Eingriff in den Naturhaushalt angerechnet werden. Die Idee ist gut und sie wirkt“, erklärte Umweltminister Franz Untersteller zur Eröffnung des vierten Ökokontotages in Ostfildern. Dort diskutieren Vertreterinnen und Vertreter von Kommunen, Planungsbüros, Unternehmen und Behörden über die Erfahrungen und Wirkung des Ökokontos.
Aktuell befänden sich landesweit rund 90 Maßnahmenkomplexe in der Umsetzung, erläuterte Untersteller. Dazu gehöre die Umwandlung von Ackerflächen in Grünland ebenso wie die Anlage von Laichgewässern für Kröten und Frösche oder die Aufwertung von Waldgebieten, Biotopen und Streuobstwiesen. „Vom Alb-Donau-Kreis bis zum Zollernalbkreis gibt es viele und sehr unterschiedliche Maßnahmen und Projekte, die auf dem Ökokonto bilanziert sind. Das Ökokonto trägt dazu bei, einen effektiven und ökologisch wirksamen Eingriffsausgleich im Sinne der Nachhaltigkeit sicherzustellen. Wer der Natur durch bauliche Maßnahmen etwas nimmt, der muss ihr an anderer Stelle etwas zurückgeben“, sagte der Umweltminister.
Der Vorteil des Ökokontos sei die damit mögliche zeitliche und räumliche Trennung eines Eingriffs in die Natur und der Maßnahme zu dessen Ausgleich. So kann zum Beispiel ein Unternehmen schon lange vor dem Bau einer Lagerhalle mit Zufahrtsstraße auf eigenen Grundstücken naturschutzfachliche Aufwertungsprojekte umsetzen, auf dem Ökokonto buchen lassen und dann im konkreten Genehmigungsverfahren „abheben“. Vorhabensträger, die nicht über eigene Grundstücke verfügen, können Ökokonto-Maßnahmen, die Dritte entwickelt haben, kaufen. Auch das erleichtert im Bedarfsfall die oft schwierige Suche nach Kompensationsmaßnahmen.
„Das Ökokonto wird genutzt. Wir werden die Praxis der Umsetzung von Maßnahmen über das Ökokonto in dieser Legislaturperiode aber erstmalig evaluieren. Wir wollen prüfen, ob die Ökokontoverordnung des Landes überarbeitet werden sollte“, sagte Untersteller abschließend. Er hoffe, dass es mit Hilfe der Evaluation auch gelinge, die derzeit noch existierenden verschiedenen Regelungen zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in einer einheitlichen Kompensations-Verordnung des Landes zu bündeln. Das würde Nachprüfbarkeit und Umsetzung der Maßnahmen erleichtern.
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz: Ökokonto
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz: Ökokonto-Verordnung