Die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie wird am 21. Mai 25 Jahre alt. Die Richtlinie bildet zusammen mit der EU-Vogelschutzrichtlinie die Grundlage für das Europäische Schutzgebietsnetz „Natura 2000“. Die Richtlinie stelle das Rückgrat für den Naturschutz in Baden-Württemberg dar, so Umweltminister Franz Untersteller.
Am 21. Mai wird die europäische Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 25 Jahre alt. Die „FFH-Richtlinie“ bildet zusammen mit der EU-Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 die Grundlage für das Europäische Schutzgebietsnetz „Natura 2000“. Ziel ist der Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa und der Aufbau eines zusammenhängenden Netzes europäischer Schutzgebiete.
„Die FFH-Richtlinie stellt das Rückgrat für den Naturschutz in Baden-Württemberg dar“, sagte Umwelt- und Naturschutzminister Franz Untersteller. „Sie verpflichtet uns dazu, die für unser Land typischen Lebensräume wie Wacholderheiden, Buchenwälder, Moore und Seen sowie wildlebende Tier- und Pflanzenarten wie den Hirschkäfer oder die Frauenschuh-Orchidee für die kommenden Generationen zu bewahren.“
Erhalt und Verbesserung der geschützten Lebensräume und Arten
Zur Umsetzung der Richtlinie habe Baden-Württemberg für insgesamt 53 Lebensräume und 61 Arten sogenannte „FFH-Gebiete“ ausgewiesen. „Fast 12 Prozent der Landesfläche sind FFH-Gebiete“, so der Minister. „Zusammen mit den Vogelschutzgebieten tragen insgesamt 17 Prozent der Landesfläche zum Europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000 bei.“
Jetzt komme es darauf an, dieses Schutzgebietsnetz mit Leben zu füllen, sagte Naturschutzminister Untersteller weiter. Hierzu erarbeite die Naturschutzverwaltung gemeinsam mit den Betroffenen in sogenannten Managementplänen konkrete Maßnahmen zum Erhalt und zur Verbesserung der geschützten Lebensräume und Arten. „Für 111 der insgesamt 183 Natura 2000-Gebiete im Land liegen die Managementpläne bereits vor, bis Ende des Jahres 2020 wollen wir zumindest für alle FFH-Gebiete die Pläne fertig gestellt haben.“
Mittel für Naturschutz weiter erhöhen
Umgesetzt werden die Schutzmaßnahmen insbesondere über freiwillige Verträge mit den Landbewirtschaftern. „Der überwiegende Teil der geschützten Lebensräume und der Tier- und -Pflanzenarten ist auf eine angepasste, extensive Nutzung angewiesen“, sagte Minister Untersteller. „Zum Ausgleich der hiermit verbundenen wirtschaftlichen Einbußen der Bäuerinnen und Bauern haben wir bereits in der vergangenen Legislaturperiode die Naturschutzmittel deutlich erhöht. Auch die aktuelle Regierungskoalition hat sich dazu verpflichtet, die Mittel für den Naturschutz weiter zu erhöhen.“ Außerdem seien auf Initiative des Landes fast überall in Baden-Württemberg Landschaftserhaltungsverbände eingerichtet worden. Deren Aufgabe sei es vor allem, den Vertragsnaturschutz in den Natura 2000-Gebieten weiter voranzubringen.
Außerhalb der Natura 2000-Gebiete wirke die FFH-Richtlinie ebenfalls, so Umweltminister Untersteller. Insgesamt 77 Tier- und Pflanzenarten, zum Beispiel Fledermäuse, die Gelbbauchunke oder die Sumpf-Gladiole, seien aufgrund der Richtlinie im ganzen Land streng geschützt. „Wegen ihren strengen Schutzvorgaben wird die FFH-Richtlinie leider oft zu Unrecht kritisiert“, bedauerte Untersteller. Dabei leide auch der Mensch darunter, wenn die biologische Vielfalt zurückgehe. „Es ist daher gut, dass uns die Europäische Union mit der Richtlinie ein Werkzeug gegeben hat, mit dem wir dem schleichenden Verlust charakteristischer Bestandteile unserer Heimat entgegentreten können.“