Im Rahmen der 19. Auswahlrunde der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt Baden-Württemberg acht hoch innovative Unternehmen im Ländlichen Raum mit 3,3 Millionen Euro.
„Baden-Württemberg ist innerhalb der Europäischen Union eine der wirtschaftlich stärksten und innovationsfähigsten Regionen. Essenziell für die Spitzenposition Baden-Württembergs ist neben den hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung auch der große Erfindungsreichtum unserer Unternehmer und Unternehmerinnen. Die Technologieführerschaft zu erhalten und voranzutreiben ist ein Schlüsselziel, um Baden-Württemberg weiterhin zukunftsfähig zu halten und seine internationale Wirtschaftsstärke auszubauen. Die Förderlinie ‚Spitze auf dem Land‘ soll den ländliche Raum unterstützen, um kleine Unternehmen in ihrer Entwicklung zu stärken und wichtige Arbeitsplätze zu erhalten. Daher fördern wir in der aktuellen Auswahlrunde acht Unternehmen und deren innovative Ideen mit einer Fördersumme von 3,3 Millionen Euro. Es gilt kluge Köpfe zu finden und zu bestärken, auch weiterhin mutig zu sein und Neues zu entwickeln“ sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am 25. November 2022 in Stuttgart.
Die Fördermittel stammen aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes und dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE). Die in der neunzehnten Runde ausgewählten Unternehmen können nun ihre konkreten Förderanträge bei der L-Bank, der Förderbank des Landes, einreichen. Die L-Bank nimmt eine abschließende Prüfung vor und bewilligt die Zuschüsse. Jedes der geförderten Unternehmen trägt dazu bei, die gute wirtschaftliche Lage Baden-Württembergs weiter auszubauen und gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land zu erhalten.
„Acht Unternehmen konnten mit ihren innovativen Produkten beziehungweise Dienstleistungen überzeugen und können sich über eine Förderung freuen. Mit der Förderlinie ‚Spitze auf dem Land' wollen wir den Ländlichen Raum stärken, Denkprozesse anstoßen sowie zukunftsfähige Arbeitsplätze erhalten und schaffen. Die ausgewählten Projekte zeigen beispielhaft, wie mit innovativen Ansätzen nachhaltige Lösungen gefunden und umgesetzt werden können“, betonte Minister Peter Hauk.
Die neu aufgenommenen Unternehmen
Folgende acht Unternehmen wurden neu in die Förderlinie aufgenommen:
- Achern, Ortenaukreis: Doninger Maschinenbau
- Villingendorf, Kreis Rottweil: SK Scheidel Kunststoffe-Glas GmbH
- Stockach, Kreis Konstanz: Weber Instrumente GmbH&Co.KG
- Wurmlingen, Kreis Tutlingen: Kreidler Objekt GmbH&CoKG
- Neubulach, Kreis Calw: Heim GmbH
- Aichstetten, Kreis Ravensburg: aquadetox international GmbH
- Wolfegg, Kreis Ravensburg: Bott GV GmbH&Co.KG
- Lauda-Königshofen, Main-Tauber-Kreis: i.safe Mobile GmbH
Mit dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) 2021-2027 richten die Europäische Union und das Land Baden-Württemberg den Fokus auf die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation sowie die Förderung der Bestrebungen zur Verringerung der Kohlenstoffdioxid-Emissionen.
Mit der Förderlinie „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ spricht das Land kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten im Ländlichen Raum an, die das Potenzial zur Technologieführerschaft erkennen lassen, indem sie durch besondere Innovationsfähigkeit und ausgeprägte Technologiekompetenz überzeugen. Diese Unternehmen sind von großer Bedeutung für den Ländlichen Raum, da sie die ausgeglichene Struktur Baden-Württembergs prägen und Motor für Innovation und Zukunftsfähigkeit sind. Dabei können kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten für ihre Investitionen bis zu 20 Prozent Zuschuss, mittlere Unternehmen mit weniger als 100 Beschäftigten bis zu 10 Prozent Zuschuss erhalten. Der maximale Förderbetrag pro Projekt beträgt 400.000 Euro. Projekte, die einen erkennbaren Beitrag zur Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie leisten, können einen Zuschuss von bis zu 500.000 Euro erhalten. Bezuschusst werden umfassende Unternehmensinvestitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung und wirtschaftlichen Nutzung neuer Dienstleistungen und Produkte.
Die Antragstellung erfolgt schriftlich durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen. Die Entscheidung über die Aufnahme in die Förderung erfolgt durch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR).
Im Bewertungsausschuss sind der Gemeindetag Baden-Württemberg, die Steinbeis-Stiftung für Wirtschaftsförderung, das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung GmbH, Baden-Württemberg Connected e.V., die Executive School of Management, Technology and Law der Universität St. Gallen, die Universität Hohenheim – Fachgebiet für Landwirtschaftliche Betriebslehre, die Landeskreditbank Baden-Württemberg - Förderbank, die Regierungspräsidien Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen sowie das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz vertreten.