Landesweit stehen pandemiebedingt rund sechs Prozent der Lehrkräfte aufgrund eines ärztlichen Attests nicht für den Präsenzunterricht zur Verfügung. Deshalb stockt das Kultusministerium die Mittel für ergänzende Vertretungsverträge um 16,6 Millionen Euro auf.
Baden-Württemberg plant für das neue Schuljahr 2020/2021 einen Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen. Das bedeutet, dass der Unterricht für alle Schülerinnen und Schüler täglich nach regulärem Stundenplan in der Präsenz an den Schulen stattfinden soll – unter strengen Hygieneregeln. Allerdings stehen pandemiebedingt landesweit rund sechs Prozent der Lehrkräfte aufgrund eines ärztlichen Attests nicht für den Präsenzunterricht zur Verfügung. „Das neue Schuljahr wird uns angesichts der andauernden Pandemie weiter vor große Herausforderungen stellen. Neben den regulären Ausfällen aufgrund von Mutterschutz oder Krankheit haben wir weiterhin Lehrkräfte, die wir nur im Fernunterricht einsetzen können. Damit die Schulen in diesen Fällen den Präsenzunterricht besser absichern können, haben wir bereits seit Juni ermöglicht, Vertretungsverträge auch für Lehrkräfte, die coronabedingt nicht selbst vor der Klasse stehen können, abzuschließen. Diese Möglichkeit weiten wir jetzt aus, um die Schulen in dieser besonderen Situation nochmals zusätzlich zu unterstützen“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann.
Bereits im Sommer hat das Kultusministerium den Regierungspräsidien zusätzliche Mittel in Höhe von sechs Millionen Euro für solche ergänzenden Vertretungsverträge zugewiesen. Diese sollen nun um weitere insgesamt 16,6 Millionen aufgestockt werden, damit die Regierungspräsidien bedarfsgerecht Verträge zur Sicherung des Präsenzunterrichts abschließen können. Eine erste Zuweisung in Höhe von 5,5 Millionen Euro soll bereits in dieser Woche erfolgen. Eine weitere Zuweisung in Höhe von 11,1 Millionen Euro soll dann im kommenden Jahr bis zum Ende des Schuljahres zur Verfügung gestellt werden. „Vertretungslehrkräfte sind in der aktuellen Situation wichtiger denn je, gerade mit Blick auf fachpraktische Unterrichtsfächer, auf Eingangs- und Prüfungsklassen sowie in den Grundschulen und den Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren“, betont Eisenmann. Die Ministerin stellt allerdings klar, dass Lehrkräfte, die nicht im Präsenzunterricht eingesetzt werden, keineswegs freigestellt sind. Sie kommen ihren Aufgaben von zu Hause aus nach und machen Fernlernangebote: Zu den Aufgaben dieser Lehrkräfte gehört etwa, die Schülerinnen und Schüler im Fernunterricht zu unterrichten, Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen, die im Präsenzunterricht tätig sind ‑ etwa durch die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts oder die Übernahme von Korrekturen ‑, Materialien zur Bearbeitung durch die Schülerinnen und Schüler zu erstellen sowie für die Schülerinnen und Schüler erreichbar zu sein.
Vertretungslehrkräfte zur Sicherung der Unterrichtsversorgung
Im Landeshaushalt stehen insgesamt 63,4 Millionen Euro für Vertretungslehrkräfte zur Sicherung der Unterrichtsversorgung zur Verfügung. Darüber hinaus haben die Regierungspräsidien Anfang August zusätzlich sechs Millionen Euro für coronabedingte Ausfälle erhalten. Nun folgen als erster Schritt nochmals 5,5 Millionen Euro aus den insgesamt zusätzlich bereitgestellten 16,6 Millionen Euro. Im zweiten Schritt soll im kommenden die restlichen 11,1 Millionen Euro Jahr bis zum Ende des Schuljahres zur Verfügung gestellt werden. Damit stehen für das Haushaltsjahr 2020 insgesamt rund 75 Millionen Euro für Vertretungsverträge zur Verfügung.