Inklusion

Video-Reihe „Teilhabe Jetzt!“ zum Bundesteilhabegesetz gestartet

Mit der Video-Reihe „Teilhabe Jetzt!“ informiert die Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer über die Bedeutung des Bundesteilhabegesetzes und der Inklusion im Alltag.

Lesezeit: 5 Minuten
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Screenshot aus Video-Reihe „Teilhabe Jetzt!“ zeigt animierte weibliche Figur mit Bahnticket in der Brusttasche.

„Das Bundesteilhabegesetz (BTHG) schafft wichtige Nachteilsausgleiche, die Gleichberechtigung, Selbstbestimmung und Freiheit ermöglichen“, betont die Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer am 3. Dezember 2024, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen.

Sie weist darauf hin, dass das Gesetz oft kritisch betrachtet und vor allem auf Kosten und Bürokratie reduziert werde: „Leider wird das BTHG häufig als Bürokratiemonster dargestellt, bei dem die Kosten im Fokus stehen. Dabei geht es um nicht weniger als die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN) – und damit um die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.“

Video-Reihe „Teilhabe Jetzt!“ setzt Impulse

Die Video-Reihe „Teilhabe Jetzt!“ zeigt eindrücklich, welche Auswirkungen ein Mangel an Teilhabe und Inklusion auf das Leben von Menschen mit Behinderungen und die gesamte Gesellschaft hat. „Vielen Menschen ist oft nicht bewusst, was fehlt, wenn die Voraussetzungen für eine gleichberechtigte Teilhabe nicht geschaffen werden. Mit den Videos möchten wir die Folgen aufzeigen, Wissenslücken schließen und dazu aufrufen, sich weiterhin für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einzusetzen“, erklärt Simone Fischer. „Die Geschichten basieren auf echten Begebenheiten und machen deutlich: Teilhabe ist kein Privileg, sondern ein Grundrecht – und sie hat einen großen Wert für unsere gesamte Gesellschaft.“

Die ersten vier Videos, die den Alltag von Pascal (sechs), Martina (48), Dominik (18) und Anja (25) zeigen, sind bereits auf dem YouTube-Kanal der Landes-Behindertenbeauftragten verfügbar. In den kommenden Wochen werden weitere Videos veröffentlicht. Ab dem 3. Dezember 2024, dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen, werden die Videos auch über die sozialen Medien verbreitet. Die ersten vier Videos sind auf YouTube bereits eingestellt. Sie werden in Kürze mit Audiodeskription zur Verfügung stehen.

Selbstbestimmung und Wahlmöglichkeiten sichern

In den vergangenen Monaten hat die Landes-Behindertenbeauftragte zahlreiche Menschen getroffen und in ihren unterschiedlichen Lebenswelten besucht. Diese berichteten von ihrem Alltag, ihren Hoffnungen für die erfolgreiche Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und den Voraussetzungen, die für ein selbstbestimmtes Leben notwendig sind. „Die Wünsche vieler Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen sind meist ganz grundlegender Natur: individuelle Assistenz beim Wohnen, der Arbeit oder beim Konzertbesuch, das Singen im Chor, die Teilnahme an einem Sportkurs oder ein anderes Hobby, Freundschaften außerhalb von Einrichtungen, die Unterstützung beim Wocheneinkauf oder in der Pflege, die selbst gewählt und vom Zeitpunkt beeinflusst werden kann. Menschen mit Behinderungen brauchen Wahlmöglichkeiten, um auch mit Assistenz individuell und selbstbestimmt leben, arbeiten und ihre Freizeit verbringen zu können“, erklärt Simone Fischer.

Klare Position gegen populistische Verkürzungen

„Die UN-Behindertenrechtskonvention ist verbindlich – kein Akt des Wohlwollens“, betont die Landes-Behindertenbeauftragte. Seit 2009 hat dieses UN-Abkommen in Deutschland den Rang eines Bundesgesetzes. Auch die Länder und Kommunen sind zur Umsetzung verpflichtet. Sie warnt vor der unsachlichen Debatte, die das Bundesteilhabegesetz ausschließlich unter Kostengesichtspunkten betrachtet: „Wer die Rechte von Menschen mit Behinderungen infrage stellt, gefährdet die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger. Politische Diskussionen und Entscheidungen dürfen nicht auf dem Rücken der Schwächsten und zum Nachteil gesellschaftlichen Zusammenhalts ausgetragen werden.“ Die Beauftragte fordert eine differenzierte Diskussion: „Natürlich muss ein Sozialsystem finanzierbar bleiben. Doch vielfach sind Mittel noch ungerecht verteilt. Populistische Verkürzungen und pauschale Forderungen zu Einsparungen verkennen den Wert des Solidaritätsprinzips. Das BTHG ermöglicht personenzentrierte Unterstützung und ist ein wesentlicher Schritt hin zu einer gerechten, inklusiven Gesellschaft.“

Aufruf zu mehr gesellschaftlichem Zusammenhalt

Mit der Video-Reihe „Teilhabe Jetzt!“ wirbt die Landes-Behindertenbeauftragte für ein besseres und starkes Bewusstsein in der Öffentlichkeit: „Eine inklusive Gesellschaft lebt von Vielfalt und Akzeptanz. Sie schließt alle ein. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, die Rahmenbedingungen für ein gleichberechtigtes Miteinander zu schaffen – für eine Gesellschaft, in der alle Menschen ein würdevolles Leben führen können“, betont Simone Fischer.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Bundesteilhabegesetz

Quelle:

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen

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