In der Kabinettssitzung am 25. Januar 2022 hat sich die Landesregierung unter anderem mit der Corona-Verordnung und der Förderung des sozialen Wohnungsbaus befasst.
Corona-Stufensystem wird angepasst
Die Landesregierung wird wie angekündigt die bisherige Stufenlogik wieder in Kraft setzen und das „Einfrieren“ der Alarmstufe II aus der Übergangsphase von Delta zu Omikron beenden. Das Kabinett verständigte sich heute darauf, dass die Corona-Maßnahmen auch in Zukunft an der Hospitalisierungsinzidenz und an der Belastung der Intensivstationen orientiert sein werden. Allerdings werden die Maßnahmen innerhalb der Stufen mit Blick auf Omikron neu austariert. Entsprechend wird die Corona-Verordnung des Landes im Laufe der Woche aktualisiert.
Land erweitert Förderung für sozialen Wohnungsbau
Um mehr bezahlbaren Wohnraum in Baden-Württemberg zu schaffen, will die Landesregierung die soziale Wohnraumförderung weiter ausbauen und noch effektiver gestalten. Das Kabinett stimmte der Konzeption für eine Fortschreibung und Weiterentwicklung des Förderprogramms Wohnungsbau BW für das Jahr 2022 heute zu. Das neue Förderprogramm wird nun dem Landtag zur Beratung im zuständigen Ausschuss zugeleitet und soll Anfang Mai in Kraft treten.
Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung Ländlicher Wege“
Mit dem Förderprogramm „Nachhaltige Modernisierung von Ländlichen Wegen“ unterstützt die Landesregierung die Gemeinden beim Ausbau ihrer ländlichen Wege. In der vierjährigen Laufzeit des Programms standen zehn Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung und konnten 213 Anträge mit einer Gesamtweglänge von 200 Kilometern umgesetzt werden. Im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung ist dabei der Neubau von asphaltierten Wegen auf das Notwendigste zu beschränken. Es geht vielmehr um die Modernisierung bestehender Wege. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, wird die Landesregierung die Kommunen auch weiterhin bei dieser Aufgabe unterstützen, dies berichtete Landwirtschaftsminister Peter Hauk heute im Ministerrat.
Quelle:
/red