Das Kabinett hat den Weg für ein neues Klimaschutzgesetz freigemacht. Zudem ging es um mehr Selbstbestimmung für hilfebedürftige Erwachsene, die aktuelle Geflüchteten-Situation und um die Erweiterung des Impfangebots gegen die Affenpocken.
Neues Klimaschutzgesetz auf den Weg gebracht
Das Kabinett hat heute die zweite Weiterentwicklung des landeseigenen Klimaschutzgesetzes beschlossen und zur sechswöchigen Verbändeanhörung freigegeben. Damit führt Baden-Württemberg als erstes Bundesland rechtlich verbindliche Sektorenziele ein, um in Industrie, Gebäude, Landwirtschaft oder Verkehr konkrete Mengen von Treibhausgasen einzusparen. Bereits im letzten Jahr hatte die Landesregierung das ambitionierte Ziel festgelegt, die Treibhausgase um mindestens 65 Prozent bis 2030 zu reduzieren und Klimaneutralität bis spätestens 2040 zu erreichen.
Steigende Flüchtlingszahlen fordern Land, Kommunen und Kreise
Auch heute beschäftigte sich der Ministerrat mit den stark steigenden Flüchtlingszahlen und der schwierigen Suche nach weiteren Unterbringungsmöglichkeiten. Seit Beginn des Angriffskrieges auf die Ukraine haben über 128.000 Schutzsuchende aus der Ukraine Zuflucht und eine sichere Bleibe in Baden-Württemberg gefunden.
Dazu kamen in diesem Jahr rund 14.500 Geflüchtete aus anderen Staaten. Justizministerin Marion Gentges unterstrich, dass die Unterbringung und Versorgung all dieser Menschen das Land sowie alle Kommunen und Kreise vor eine immense Herausforderung stelle. Gerade in den vergangenen beiden Monaten hat sich die Migrationslage stark zugespitzt.
Obwohl das Land die Kapazitäten in der Erstaufnahme durch die Aktivierung von Notkapazitäten von 10.400 auf 11.500 Plätze erhöhen konnte, ist das System der Flüchtlingsaufnahme im Land an der Belastungsgrenze. Für Oktober werden voraussichtlich weitere 800 Plätze geschaffen. Ministerpräsident Kretschmann erklärte, nur wenn alle Bundesländer ihre Kapazitäten ausbauten und alle gemeinsam für eine bundesweite faire Verteilung sorgten, ließe sich diese Herausforderung auch weiterhin gut meistern.
Mehr Selbstbestimmung für hilfebedürftige Erwachsene
Mehr Selbstbestimmung für hilfebedürftige Erwachsene, die aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) selbst regeln können. Das ist das Ziel der Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts. Im Januar 2023 tritt das neue Bundesgesetz in Kraft. Baden-Württemberg möchte die neuen Regelungen zunächst in den Landkreisen mit bis zu sechs Modellprojekten erproben. Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde heute vom Ministerrat zur Anhörung freigegeben.
Erweiterung des Impfangebots gegen Affenpocken
Um eine Eindämmung der Verbreitung des Affenpockenvirus zu erreichen und um exponierte Personen zu schützen soll das Impfangebot gegen Affenpocken mit der Verfügbarkeit von weiteren Impfstoffdosen ausgeweitet werden.
Der Bund hat angekündigt, im September weitere Dosen Affenpockenimpfstoff (17.600 Dosen an Baden-Württemberg) zu liefern. Da die Verimpfung noch nicht über das Regelsystem erfolgen kann, soll das Land die Kosten für die Bereitstellung der Impfstoffe, etwa Lagerung, Transport, landesinterne Weiterverteilung und Honorierung für Praxen übernehmen.
Der Ministerrat stimmte der Kostenübernahme zu. Ein Bezug über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel sowie eine Verimpfung in der Regelversorgung ist bislang nicht möglich. So soll bei der anstehenden dritten Tranche die Verimpfung wieder in den HIV-Schwerpunktpraxen erfolgen. Zudem sollen diese – aufgrund der deutlich größeren Menge an Impfdosen – von weiteren Arztpraxen unterstützt werden.
Quelle:
/red