Das Kabinett hat ein Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen verabschiedet. Weitere Themen waren unter anderem die Donauraumstrategie der Europäischen Union, der digitale Wandel im Land, die Ganztagsbetreuung von Schulkindern und der Mobilfunknetzausbau.
Ministerrat verabschiedet Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen
Der Ministerrat hat am 18. Oktober 2022 das Gesetz für nachhaltige Finanzanlagen verabschiedet. Es definiert die Kriterien für Finanzanlagen des Landes. Künftig sind die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (UN), die EU-Taxonomie und das 1,5-Grad-Ziel Grundlage für Anlageentscheidungen. Das betroffene Anlagevolumen umfasst 17 Milliarden Euro. Dieses Geld darf zukünftig nur noch in nachhaltige Unternehmen investiert werden. Bislang gab es drei Anlagekriterien: die Rentabilität, die Liquidität und die Sicherheit einer Anlage. Die Nachhaltigkeit kommt nun als viertes grundlegendes Anlagekriterium dazu.
Hassler zum Sondergesandten für die EU-Donauraumstrategie ernannt
Staatssekretär Florian Hassler, Baden-Württembergs Vertreter bei der Europäischen Union (EU), wurde am Dienstag im Kabinett zum Sondergesandten der Landesregierung für die EU-Strategie für den Donauraum (EUSDR) ernannt. Er wird Baden-Württemberg bei der Jahreskonferenz der EUSDR-Ministerinnen und Minister vertreten.
Digitaler Wandel im Land unter der Lupe
Die Landesregierung leitet die Vision, Baden-Württemberg zur digitalen Leitregion in Europa zu machen, die Chancen der Digitalisierung zum Wohle der Menschen zu nutzen und den digitalen Wandel aktiv mitzugestalten. Im vierten Digitalisierungsbericht der Landesregierung wurde der Stand sämtlicher Projekte zum Stichtag 31. Dezember 2021 festgehalten. Neben den Investitionen in das Cyber Valley flossen von 2016 bis Ende 2021 insgesamt über drei Milliarden Euro in die Digitalisierung aller Gesellschaftsbereiche. Allein 1,6 Milliarden Euro in den Ausbau des schnellen Internets. Mit der für die nächsten fünf Jahre festgelegten Digitalisierungsstrategie „digital.LÄND“ will Baden-Württemberg die digitale Transformation weiterentwickeln.
IQB-Bildungstrend: Ergebnisse für Baden-Württemberg liegen vor
Kultusministerin Theresa Schopper stellte die Länderergebnisse des IQB-Bildungstrends zur Untersuchung der Viertklässlerinnen und Viertklässler am Dienstag im Ministerrat vor. Demnach hat in Baden-Württemberg grundsätzlich der Anteil der leistungsstarken Schülerinnen und Schüler, die den Regelstandard in den Fächern Deutsch und Mathematik erreichen oder übertreffen, abgenommen. Zugleich haben mehr Kinder den Mindeststandard in diesen Fächern nicht erreicht. Die Ergebnisse wird das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) genau analysieren sowie bewerten, das Kultusministerium wird darauf aufbauend jenseits bereits in Angriff genommener Maßnahmen wie „Starke BASIS!“ weitere Schritte einleiten, wo dies notwendig ist.
Schulgesetzänderung für Ganztagsbetreuung von Schulkindern
Der Ministerrat hat beschlossen, einen Gesetzentwurf zur Änderung des Schulgesetzes in den Landtag einzubringen. Dadurch sollen die Ganztagsangebote für Schulkinder unter Schulaufsicht gestellt werden. Die Landesregierung folgt damit den Vorgaben des Bundes zur Ganztagsbetreuung. Hintergrund ist, dass der Bund im VIII. Buch des Sozialgesetzbuches einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung verankert hat. Beginnend ab dem Schuljahr 2026/2027 kann in den dann ersten Klassen täglich insgesamt acht Stunden Förderung über den Schulunterricht hinaus verlangt werden.
Schritt nach vorn beim Gesetzesentwurf für leichteren Mobilfunknetzausbau
Flächendeckend verfügbare mobile Breitbanddienste auf der Basis neuester Standards sind eine wichtige Voraussetzung, um das Land als Wirtschaftsstandort attraktiv und wettbewerbsfähig zu halten. Die baurechtlichen Verfahren spielen eine bedeutende Rolle beim Mobilfunkausbau. Damit der Netzausbau erleichtert und beschleunigt wird, ist die Änderung der Landesbauordnung (LBO) erforderlich. Das Land strebt die Änderung der LBO an drei Stellen an:
- Antennenanlagen sollen zukünftig bis zu einer gewissen Höhe (innerorts bis 15 Meter / außerorts bis 20 Meter) errichtet werden dürfen, ohne dass vorher eine förmliche Baugenehmigung eingeholt werden muss.
- Ortsveränderliche Antennenanlagen sollen bis zu 24 Monate ohne ein förmliches Verfahren aufgestellt werden können.
- Zur weiteren Erleichterung werden die erforderlichen Mindestabstände im Außenbereich verringert.
Der Gesetzesentwurf zur Änderung der LBO geht nun in die Anhörungsphase.
Quelle:
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