Das Kabinett hat sich in seiner ersten Sitzung im neuen Jahr mit dem Masterplan für die Transformation der Verwaltung befasst. Weitere Themen waren die Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk und die Umsetzung des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt.
Masterplan für die Modernisierung der Verwaltung vorgestellt
Das Kabinett hat sich am Dienstag, 10. Januar 2023, mit dem Masterplan für die Transformation der Verwaltung befasst. Der Masterplan soll ein Labor für den Bürokratieabbau in der Verwaltung sein. Das Ziel: bestehende Kultur, Arbeitsweise und Organisation so verändern, dass unnötige Bürokratie gar nicht erst entsteht.
Reformen beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk
Der Ministerrat hat beschlossen, das Zustimmungsgesetz zum Dritten Medienänderungsstaatsvertrag in den Landtag einzubringen. Ziel dieses Staatsvertrags ist es, Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu reformieren. Sein Markenkern soll gestärkt und damit seine Akzeptanz gesichert werden. Weiteres Ziel ist es, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk publizistisch wettbewerbsfähig zu halten und für die Zukunft gut aufzustellen.
Daneben befinden sich aktuell Vorschläge für Regelungen der Compliance, Transparenz und Gremienkontrolle bei ARD, ZDF und Deutschlandradio in der öffentlichen Anhörung, welche innerhalb der Rundfunkkommission der Länder, unter Federführung des Landes Baden-Württemberg, erarbeitet wurden. Die angedachten Mindeststandards sind dabei eine Reaktion auf die Vorfälle beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb).
Umsetzung des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt
Umweltministerin Thekla Walker, Landwirtschaftsminister Peter Hauk und Verkehrsminister Winfried Hermann haben das Kabinett über den Stand der Umsetzung des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt in Baden-Württemberg informiert. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass Erhalt und Förderung der biologischen Vielfalt in den nächsten Jahrzehnten eines der bestimmenden Themen in der Naturschutz-, Landnutzungs- und Klimapolitik bleibt und zwar regional, national und global. Dazu konnte mit dem Sonderprogramm seit 2018 maßgeblich beigetragen werden, etwa mit der Schaffung eines funktionsfähigen Biotopverbunds, einer umweltverträglicheren Landnutzung oder der ökologischen Aufwertung der Verkehrsinfrastruktur. Im Rahmen des Programms wurden und werden durch das Umweltministerium, das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz sowie das Verkehrsministerium erfolgreiche Projekte und Vorhaben verstetigt und zusätzlich durch die Häuser neue Schwerpunkte gesetzt. Ein Beispiel ist etwa die Einrichtung sogenannter „Modelllandschaften“ in denen fachübergreifende Gesamtkonzepte zur Steigerung der Biologischen Vielfalt in den Fokus genommen werden.
Ministerium für Verkehr: Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt
Quelle:
/red