Während einer routinemäßigen Prüfung des stillgelegten Block 2 des Kernkraftwerks Philippsburg wurde festgestellt, dass eine Brandschutzklappe im Schaltanlagengebäude nicht ordnungsgemäß zufallen konnte. Eine Gefahr für Menschen hätte auch im Falle eines Brandes nicht bestanden. Das Ereignis hat keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung.