Gleichstellung

Vermittlungsausschuss zum Adoptionshilfe-Gesetz

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Meret (2. v.l.) und Jessica Fluhr sitzen mit ihren Kindern, Janusz (l.) und Seth (r.) am Tisch. Das Frauenpaar lebt mit zwei Kindern in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag tagt zur Neuregelung des Adoptionsrechts. Insbesondere die Ausgestaltung einer neuen Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen war zuvor umstritten.

Im Hinblick auf den am Donnerstag, 10. Dezember 2020, tagenden Vermittlungsausschuss äußert sich der Sozialminister Manne Lucha zuversichtlich, dass eine Lösung zum Adoptionshilfe-Gesetz gefunden werden kann. „Ich freue mich, dass es mit dem Adoptionshilfe-Gesetz vorangeht. Mit einem vernünftigen Kompromiss wird es möglich, das Gesetz noch in diesem Jahr abzuschließen“, sagte Lucha. „Sobald feststeht, dass das Gesetz keine zusätzliche Benachteiligung lesbischer Mütter mehr enthält, ist der Weg frei für unsere Zustimmung im Bundesrat. Dann bekommen wir auch endlich die Verbesserungen im Adoptionsrecht, für die sich die Länder seit Langem eingesetzt haben.“

Land stimmt im Bundesrat zunächst gegen Gesetzentwurf

Das Gesetz sieht unter anderem mehr Unterstützung bei Adoptionen und verpflichtende Begleitung von Auslandsadoptionen vor. Umstritten war jedoch die Ausgestaltung einer neuen Beratungspflicht bei Stiefkindadoptionen. „Diese Regelung war so gefasst, dass sie eine weitere Hürde für lesbische Paare bedeutet hätte, in deren Ehe oder festen Lebensgemeinschaft ein Kind geboren wird. So konnten wir dem Gesetz im Sommer einfach nicht zustimmen. Denn Lesben sind ohnehin dadurch benachteiligt, dass sie in diesen Fällen überhaupt einen Antrag auf Stiefkindadoption stellen und ein umständliches familiengerichtliches Verfahren durchlaufen müssen. Bei heterosexuellen Ehen ist das anders: Dort ist der Ehemann automatisch rechtlich Vater, völlig unabhängig von biologischer Vaterschaft“, erläutert Lucha. „Um neue Diskriminierung zu vermeiden, brauchen wir eine Ausnahmeregelung von der Beratungspflicht für Fälle, in denen das einfach nicht passt. Die Regelung muss sicherstellen, dass das Verfahren für lesbische Mütter nicht noch komplizierter wird als es eh schon ist. Wenn Bund und Länder sich darauf verständigen, können wir hinter dieses Gesetz einen Haken setzen.“ Über das vorliegende Gesetz hinaus bleibe die vollständige Gleichstellung lesbischer Paare sein Ziel, betonte Lucha. Dies sei aber nicht im Adoptionsrecht zu leisten. Dazu bedürfe es einer künftigen Änderung des Abstammungsrechts.

Das Adoptionshilfe-Gesetz war am 28. Mai 2020 vom Bundestag beschlossen worden, verfehlte jedoch im Bundesrat am 3. Juli 2020 die erforderliche Mehrheit, weil grün-mitregierte Länder wie Baden-Württemberg ihm die Zustimmung versagten. Manne Lucha erläuterte in seiner Rede die Beweggründe. Die Bundesregierung hat am 2. Dezember 2020 beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Der Vermittlungsausschuss tagt am 10. Dezember 2020 ab 18 Uhr und besteht zur Hälfte aus Mitgliedern des Bundesrates und des Bundestages. Der Empfehlung des Vermittlungsausschusses müssen anschließend noch beide Parlamente zustimmen. Die nächste Sitzung des Bundesrates findet am 18. Dezember 2020 statt.

Vermittlungsausschuss zum Ad­op­ti­ons­hil­fe-Ge­setz

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