Der Finanzausschuss des Bundesrates hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen, dass Einnahmen aus dem Betrieb neu errichteter kleiner Photovoltaikanlagen mit bis zu zehn Kilowatt peak von der Einkommensteuer befreit werden. Die Steuerbefreiung soll für die Anlagen gelten, die nach dem 31. Dezember 2019 errichtet wurden.
Der Finanzausschuss des Bundesrates spricht sich mehrheitlich dafür aus, dass Einnahmen aus dem Betrieb neu errichteter kleiner Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) mit bis zu zehn Kilowatt peak (kWp) von der Einkommensteuer befreit werden. Ein Antrag, den Baden-Württemberg gemeinsam mit Bremen und Schleswig-Holstein eingebracht hatte, zielt auf eine zeitnahe Umsetzung ab. „Die Einnahmen aus den kleinen PV-Anlagen von der Steuer zu befreien, spart jede Menge Bürokratie“, sagte Finanzministerin Edith Sitzmann am Samstag, 12. Dezember 2020. „Größtenteils betreiben Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer solche Anlagen, die damit keinen Gewinn erzielen möchten.” Trotzdem mache die derzeitige Regelung umfangreiche Erklärungspflichten erforderlich, die in den Finanzämtern wiederum aufwändig geprüft werden müssten.
Einsatz von kleinen PV-Anlagen attraktiver machen
„Eine Steuerbefreiung würde dazu beitragen, den Einsatz der kleinen PV-Anlagen attraktiver zu machen. Mehr Menschen würden regenerative Energien in ihrem Zuhause einsetzen. Jede PV-Anlage ist gut und wichtig für den Klimaschutz“, so Sitzmann. PV-Anlagen bis zehn kWp, die neu errichtet werden, erhalten seit 2020 weniger als zehn Cent Einspeisevergütung je Kilowattstunde. Daraus ergeben sich durchschnittlich weniger als 100 Euro Gewinn im Jahr. Wird der Strom teilweise selbst verbraucht, fällt der Gewinn noch geringer aus. „Derzeit steht der bürokratische Aufwand in keinem Verhältnis zum Ertrag. Die Steuerausfälle durch eine Befreiung wären gering. Umso unverständlicher ist es, dass der Bundesfinanzminister die Befreiung nicht im Jahressteuergesetz 2020 vorgesehen hat. Es wäre ein wichtiges Signal an die Eigenheimbesitzerinnen und -besitzer, wenn der Bundestag eine entsprechende Änderung noch einbringen würde”, sagte die Finanzministerin. Bei älteren Anlagen ist die Einspeisevergütung noch höher. Daher soll die Steuerbefreiung für die Anlagen gelten, die nach dem 31. Dezember 2019 errichtet wurden.
Schon im Herbst hatte sich Baden-Württemberg dafür eingesetzt, dass die Steuerbefreiung für kleine PV-Anlagen mit dem Jahressteuergesetz 2020 umgesetzt wird. Sowohl im Finanzausschuss als auch im Plenum des Bundesrates wurde der damalige Antrag mehrheitlich beschlossen. Der Bundestag griff die Änderungen allerdings bislang nicht auf. Im aktuellen Antrag wird eine Umsetzung unabhängig vom Jahressteuergesetz 2020 gefordert.