Der Bundesrat hat das sogenannte „Notvertretungsrecht“ für Ehegatten beschlossen, für das sich Baden-Württemberg viele Jahre lang intensiv eingesetzt hat. Damit kann ein Ehegatte unter bestimmten Bedingungen für den anderen Ehegatten Entscheidungen der Gesundheitssorge treffen, wenn dieser infolge von Krankheit oder Unfall handlungs- oder entscheidungsunfähig ist.