Die acht Studierendenwerke in Baden-Württemberg sind für die wirtschaftliche, soziale und gesundheitliche Betreuung und Förderung der Studierenden zuständig. Zu den Kernaufgaben zählen die Verpflegungsversorgung der Studierenden durch Mensen und Cafeterien und das studentische Wohnen. Als Ausgleich für inflationsbedingte Mehrkosten für Verpflegung in den Mensen und Cafeterien sowie für Instandhaltungsmaßnahmen unterstützt die Landesregierung die Studierendenwerke einmalig mit rund 5,8 Millionen Euro.
Wichtige Aufgaben für die Betreuung der Studierenden
„Die Studierendenwerke des Landes leisten einen wichtigen Beitrag für den Wissenschaftsstandort Baden-Württemberg. Gemeinsam und im engen Schulterschluss mit den Hochschulen im Land nehmen sie diese wichtigen Aufgaben für die Betreuung der Studierenden wahr. Die Arbeit der Studierendenwerke – insbesondere das Sicherstellen einer funktionierenden sozialen Infrastruktur – ist eine Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Studium. Sie trägt zielgerichtet und direkt zur Entlastung der Studierenden bei“, sagte Wissenschaftsministerin Petra Olschowski.
Der Ministerrat hat für diese Entlastung Mittel aus der Rücklage für Haushaltsrisiken des Landes freigegeben. Die Studierendenwerke sind aufgrund der überdurchschnittlich gestiegenen Lebensmittelpreise besonders belastet. Durch Beitrags- und Preiserhöhungen sowie Änderungen im Angebot versuchen die Studierendenwerke die Mehrkosten auszugleichen, was zulasten der Studierenden geht, die bereits unter den gestiegenen Lebenshaltungskosten leiden. Die Entlastung soll den Studierendenwerken noch in diesem Jahr ausbezahlt werden. Das Land übernimmt die inflationsbedingten Mehrkosten der Studierendenwerke zu 80 Prozent.