Anlässlich des Tags der Verkehrssicherheit weist Verkehrsminister Hermann darauf hin, wie wichtig gegenseitige Rücksicht und Achtsamkeit im Straßenverkehr sind. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist keine Verpflichtung, eine angepasste Geschwindigkeit ist oberste Regel.
„Außerhalb von Ortschaften ereignen sich zwar insgesamt nur rund ein Drittel der Verkehrsunfälle, jedoch verunglücken dort dreimal so viele Menschen tödlich wie innerorts“, so Winfried Hermann, Verkehrsminister von Baden-Württemberg, anlässlich des „Tags der Verkehrssicherheit“ des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR).
Laut DVR sterben circa 60 Prozent der tödlich Verunglückten im Straßenverkehr auf den Landstraßen Deutschlands – ein Grund für diesen Schwerpunkt des Aktionstages in diesem Jahr. Hermann sagte weiter: „Bei sogenannten Geschwindigkeitsunfällen außerorts bewegen sich Verkehrsteilnehmende in vielen Fällen innerhalb der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, passen aber die Geschwindigkeit nicht den äußeren Bedingungen an. Vorausschauendes Fahren bedeutet, äußere Faktoren, aber auch das Verhalten von anderen Verkehrsteilnehmenden zu berücksichtigen. Die maximal erlaubte Geschwindigkeit sollte nur bei optimalen Bedingungen gefahren werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist keine Verpflichtung, so schnell zu fahren! Mit gegenseitiger Rücksicht und Achtsamkeit machen wir die Straßen Baden-Württembergs für alle sicher.“
Seit 2019 rückt das Ministerium für Verkehr mit derVerkehrssicherheitskampagne „Vorsicht.Rücksicht.Umsicht.“ wechselnde Fokusthemen der Verkehrssicherheit in den Mittelpunkt. Ziel des Landes ist die „Vision Zero“: Künftig sollen keine Todesfälle und Schwerverletzte im Straßenverkehr mehr zu beklagen sein.