Das Land startet das neue Förderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“. Damit soll Wohnraum in denkmalgeschützten Gebäuden geschaffen werden. Für die Jahre 2022 und 2023 stehen insgesamt zwei Millionen Euro zur Verfügung.
Die Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen, Nicole Razavi, hat am 5. Mai 2022 bei einer Auftaktveranstaltung in Beuren im Landkreis Esslingen das neue Sonderprogramm „Wohnen im Kulturdenkmal“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Mit dem von der Landesdenkmalpflege konzipierten Förderprogramm will die Landesregierung die Eigentümer von denkmalgeschützten Gebäuden ermuntern und unterstützen, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen.
„Es gibt bereits zahlreiche gelungene Beispiele dafür, wie man in Kulturdenkmalen Wohnraum schaffen kann“, so Razavi. „Diese Projekte unterstützen wir im Rahmen unserer klassischen Denkmalförderung Jahr für Jahr. Jetzt wollen wir noch eine Schippe drauflegen: Wir wollen mit diesem neuen Sonderprogramm bereits die Erstellung von entsprechenden Konzepten finanziell unterstützen und die Umsetzung besonders spannender Projekte verstärkt fördern.“
Fördervolumen von insgesamt zwei Millionen Euro
Das Programm hat ein Gesamtvolumen von zwei Millionen Euro für die Jahre 2022 und 2023. Damit gefördert werden können zum einen Konzepte zur denkmalverträglichen Wohnnutzung von Kulturdenkmalen (Instandsetzung, Umnutzung oder Ausbau). Bis zu 20.000 Euro an Förderung ist hier möglich. Zum anderen ist mit dem Sonderprogramm die Förderung sogenannter „Leuchtturmprojekte“ bis zu einer Summe von 300.000 Euro möglich.
Die Gemeinden und Landkreise sind herzlich eingeladen, sich für das Sonderprogramm und damit das Wohnen im Kulturdenkmal zu engagieren. Für entsprechende Maßnahmen (beispielsweise Information, Beratung, Veröffentlichung) gibt es bis zu 10.000 Euro vom Land, den sogenannten Multiplikatoren-Bonus.
„Mit diesem Programm setzen wir ein Zeichen: Wohnen in Kulturdenkmalen ist möglich und hat einen einzigartigen Charme“, so Razavi. „Einem historischen Gebäude wieder Leben einzuhauchen ist dazu nachhaltig im besten Sinne. Wir wollen die Eigentümer von Denkmalen vor allem zu solchen Projekten ermuntern und ermutigen, die beispielhaft zeigen, was man aus so einem Denkmal machen kann. Ich denke da zum Beispiel an leerstehende Gasthöfe, an Bauernhöfe mit dazugehörigen Scheunen, an alte Bahnhöfe, ehemalige Rathäuser oder Schulhäuser. Aber auch Gebäude, die früher gewerblich genutzt wurden, gehören für mich dazu wie etwa ehemalige Lagerhäuser oder ehemalige Fabriken oder Werkstätten, die denkmalgeschützt sind.“
Antragstellung ab 6. Mai 2022 möglich
Der Präsident des Landesamts für Denkmalpflege, Prof. Dr. Claus Wolf, erklärte: „Wir wollen aufzeigen, dass Wohnraumschaffen in Kulturdenkmalen in vielfacher Weise denkmalgerecht möglich ist. Das Landesamt für Denkmalpflege unterstützt die Eigentümerinnen und Eigentümer gerne und steht ihnen beratend mit seinem Fachwissen zur Seite.“ Anträge auf Förderung können ab 6. Mai beim Landesamt für Denkmalpflege (LAD) gestellt werden. Die Antragsunterlagen finden sich auf der Homepage des LAD. Ein Anrecht auf eine Förderung besteht nicht.
Die Auftaktveranstaltung fand vor interessierten Gästen und Verbandsvertretern in der Gemeinde Beuren statt. Beuren hat mit über 70 Baudenkmälern einen der dichtesten Denkmalbestände in Baden-Württemberg. Bürgermeister Daniel Gluiber erklärte: „Leben, Wohnen und Arbeiten in den sanierten denkmalgeschützten Gebäuden hat bei uns Tradition und Zukunft zugleich. Ich freue mich, dass das Land Baden-Württemberg erkannt hat, wie wichtig diese Gebäude für die Kommune sind. Das Wohnen im Denkmal ist zudem Nachhaltigkeit pur.“