Am Wochenende fanden Protestversammlungen gegen den Krieg in der Ukraine und Kundgebungen gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie statt. Insgesamt waren 27.000 Bürgerinnen und Bürger auf 88 Versammlungen unterwegs.
„Erneut waren unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte am vergangenen Wochenende im Land bei zahlreichen Versammlungen stark gefordert. Vor allem der schreckliche Angriffskrieg Putins in der Ukraine war der Anlass für zahlreiche Menschen, auf die Straßen zu gehen und für Frieden zu demonstrieren. Es ist essentiell für unsere Demokratie, dass dieses hohe Gut der Meinungsfreiheit in unserem Land gewährleistet und durch die Polizei geschützt wird. Umso leichter ist diese Aufgabe, wenn die Kundgebungen und Versammlungen weitgehend friedlich verlaufen, so wie jetzt am Wochenende. Bei Demonstrationen und auch im polizeilichen Alltag werden wir gleichwohl die Kontrollen der Corona-Regeln fortsetzen. Denn hier braucht es angesichts der Zahlen weiterhin größtmögliche Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“, äußerte sich der stellvertretende Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl zum Einsatzgeschehen der letzten Tage.
88 Versammlungen mit 27.000 Beteiligten
In der Gesamtschau wurden am vergangenen Wochenende (Freitag, 18. März bis Sonntag, 21. März) landesweit 88 überwiegend störungsfreie Versammlungen unter Beteiligung von etwa 20.700 Bürgerinnen und Bürgern polizeilich begleitet. Die Einsatzschwerpunkte bildeten die 35 Kundgebungen anlässlich des Russland-Ukraine-Konfliktes sowie 35 Protestaktionen mit Bezug zur Corona-Pandemie.
Versammlungsgeschehen am Freitag
Am Freitag nahmen landesweit etwa 7.200 Personen an 23 Versammlungen teil. Rund 4.700 Personen beteiligten sich friedlich an zwölf Demonstrationen zum Ukraine-Russland-Konflikt. Die teilnehmerstärksten Versammlungen hierzu fanden in Tübingen (1.500) und Vaihingen an der Enz (1.300) statt. Sechs weitestgehend störungsfreie Versammlungen mit etwa 2.100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern richteten sich gegen die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Bei der Versammlung in Ulm mit 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern kam es zu einer Beleidigung eines Polizeibeamten und einem Flaschenwurf aus einem Fenster. Verletzt wurde niemand. Der nicht angemeldete Spaziergang verlief ansonsten störungsfrei.
Versammlungsgeschehen am Samstag
Am Samstag beteiligten sich landesweit circa 9.700 Personen an insgesamt 41 Demonstrationen. Zehn friedliche Versammlungen mit etwa 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmern wiesen einen Bezug zum Ukraine-Russland-Konflikt auf. Rund 8.000 Menschen beteiligten sich an 19 Aufzügen und Kundgebungen zum Themenkomplex „COVID-19“. Die teilnehmerstärkste Versammlung mit etwa 4.800 Teilnehmenden fand am Abend in Reutlingen statt.
In Freiburg versammelten sich circa 1.000 Kritiker der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung. Dabei forderte der Versammlungsleiter die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf, gegen die behördlichen Auflagen zu verstoßen und ihren Mund-Nasen-Schutz abzulegen. Die Demonstration wurde deshalb von der Polizei aufgelöst und die Versammlungsörtlichkeit mit einer Polizeikette geräumt. Eine Konfrontation der Demonstranten mit etwa 40 Personen der linksextremistischen Szene wurde durch die Einsatzkräfte verhindert. Mehrere Ermittlungsverfahren, unter anderem wegen Volksverhetzung, Bedrohung und Beleidigung sowie eines Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz wurden eingeleitet.
Versammlungsgeschehen am Sonntag
Am Sonntag demonstrierten rund 3.800 Personen bei 24 Versammlungen. Der Russland-Ukraine-Konflikt mobilisierte rund 1.300 Menschen, die bei 13 Kundgebungen friedlich gegen den Krieg protestierten. In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie fanden insgesamt zehn Demonstrationen mit 2.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern statt, die allesamt ohne besondere Vorkommnisse verliefen.
Zur Bewältigung der Versammlungslagen setzten die regionalen Polizeipräsidien am Wochenende insgesamt rund 1.600 Polizeibeamtinnen und -beamte ein, davon rund 600 Kräfte des Polizeipräsidium Einsatz.
„Es ist nachvollziehbar, dass sich die Menschen nach einer Lockerung der Corona-Maßnahmen sehnen und dies auch bei Versammlungen öffentlich kundtun möchten. Fakt ist freilich auch, dass wir nach wie vor sehr hohe Inzidenzzahlen vorzuweisen haben, die wir nicht ignorieren können und dürfen. Daher nochmals: In Baden-Württemberg gelten bestimmte Corona-Regeln zunächst einmal bis zum 2. April weiter – vor allem die Maskenpflicht in Innenräumen und der Basisschutz für die Bevölkerung unseres Landes. Und solange die Corona-Regeln gelten, kontrolliert die Polizei auch“, so Innenminister Thomas Strobl.