Für den Betrieb von Musikschulen und Jugendkunstschulen gibt es weitere Lockerungen. Die zweite Phase der Öffnung sieht nun auch Blasinstrumente im Einzel- und Gruppenunterricht sowie Gesang im Einzelunterricht vor. Zudem enthält die Verordnung neue Informationen zu Gruppengrößen, Abstandsvorgaben und Hygienevorschriften.
Seit dem 6. Mai 2020 ist ein eingeschränkter Präsenzunterricht an den Musik- und Jugendkunstschulen zur Berufs- und Studienvorbereitung sowie für Einzelpersonen wieder möglich. Das Sozialministerium und das Kultusministerium hatten dies in einer gemeinsamen Verordnung geregelt. Diese haben die beiden Ministerien nun fortgeschrieben, die Änderungen treten ab heute (22. Mai 2020) in Kraft – und gelten auch für Freie Musik-, Jugendkunst- und Kunstschulen.
„Die Entwicklung des Infektionsgeschehens und das verantwortungsvolle Verhalten der Bevölkerung im Ganzen sowie der an Musik- und Kunstschulen wirkenden Künstlerinnen und Künstler im Speziellen lassen nun weitere Lockerungen zu“, sagt Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und fügt an: „Es freut mich, dass wir damit den Schulen, Lehrkräften und Künstlern ermöglichen können, ihre Schülerinnen und Schüler wieder ein weiteres Stück mehr fördern und unterstützen zu können. Denn eine hochwertige musikalische und künstlerische Bildung ist vor allem von persönlicher Begegnung, gemeinsamem Proben und direkter Rückmeldung abhängig.“ Die zweite Phase der Öffnung sieht nun auch Blasinstrumente im Einzel- und Gruppenunterricht sowie Gesang im Einzelunterricht vor. Zudem enthält die Verordnung neue Informationen zu Gruppengrößen, Abstandsvorgaben und Hygienevorschriften.
Weitere Instrumente und Disziplinen
Einzelunterricht ist von nun an generell erlaubt. Beim Unterricht in Gruppen von maximal zehn Personen sind lediglich die Blasinstrumente und der Gesang ausgenommen. Bei den Blasinstrumenten sind Gruppengrößen von bis zu fünf Personen zugelassen. Was den Unterricht in Gesang betrifft, bedarf es noch weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse für die Erweiterung auf Gruppen. Tanzunterricht in Gruppen wird in Abweichung zu den anderen Sparten der Musikschulen und Jugendkunstschulen erst ab dem 2. Juni wieder möglich sein.
Die neuen Lockerungen bringen auch Folgen für die Abstands- und Hygieneregeln mit sich. So müssen beim Spielen von Blasinstrumenten und beim Singen mindestens 2,5 Meter Abstand zwischen den Personen sein. Beim Theater und Darstellenden Spiel sowie beim Tanz, also dort, wo Bewegung im Raum notwendig ist, ist die Raumgröße der limitierende Faktor. Mindestens zehn Quadratmeter pro Person sind bei den ersten beiden Disziplinen Voraussetzung, beim Tanz muss die Raumfläche mindesten 40 Quadratmeter pro Person betragen. Für den Gruppenunterricht bei Blasinstrumenten gilt ebenfalls die Zehn-Quadratmeter-Regelung.
Verantwortungsvolle Hygiene weiterhin maßgebend
Die weitere Öffnung der Musik- und Kunstschulen bedarf auch einer Anpassung der Hygienevorschriften. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte dürfen beim Spiel auf Blasinstrumenten nicht im direkten Luftstrom einer anderen Person stehen. Daher empfehlen das Sozial- und Kultusministerium, eine durchsichtige Schutzwand zu installieren. Ferner ist das Durchblasen und Durchpusten von Flöten, Posaunen und anderen Blasinstrumenten untersagt, und in puncto Speichel, der beim Spielen vor allem von Blasinstrumenten entsteht, gibt es weitere Regelungen. Außerdem kommen zu den Gegenständen, die nicht gemeinsam benutzt werden dürfen, auch noch die Mundstücke der Bläser hinzu.
„Wir konnten diese Lockerungen nur vornehmen, weil die Einrichtungen die Abstands- und Hygienevorgaben umsichtig und verantwortungsvoll umgesetzt haben“, sagt Ministerin Eisenmann und fügt an: „Das ist natürlich weiterhin notwendig, denn das Virus ist nicht weg. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Schülerinnen und Schüler sowie deren Familien zu Hause sind auch in Zukunft auf eine Sorgfalt im Sinne des Gesundheitsschutzes angewiesen.“ Sofern dies geschieht und es das Infektionsgeschehen zulässt, sind weitere Schritte geplant.