Tierseuche

Weitere Fälle von Vogelgrippe - Aufstallungspflicht ausgeweitet

Junge Hennen wärmen sich gegenseitig durch dichtes Beisammenstehen (Quelle: dpa).

Um ein Übergreifen des hochpathogenen Vogelgrippevirus H5N8 auf einen Haus- oder Nutztiergeflügelbestand zu vermeiden, wurden vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verschiedene Maßnahmen ergriffen. Für den gesamten Bodenseekreis und die Landkreise Konstanz und Ravensburg wurde Aufstallungspflicht angeordnet.

„Wir setzen alles daran, ein Übergreifen des hochpathogenen Vogelgrippevirus H5N8 auf einen Haus- oder Nutztiergeflügelbestand zu vermeiden. Deshalb haben wir risikoorientiert alle notwendigen Maßnahmen ergriffen. Diese werden jeweils an das laufende Geschehen angepasst”, sagte der Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.

Aktuell verzeichnet Baden-Württemberg 50 (Stand 12.11. 10.00 Uhr) bestätigte Fälle des für Geflügel hochpathogenen Virus H5N8 im Landkreis Konstanz und im Bodenseekreis. Derzeit gibt es insgesamt 121 tote Wildvögel im Bereich des Bodensees auf baden-württembergischer Seite, 73 im Landkreis Konstanz und 48 im Bodenseekreis. Die Abklärung, ob die 71 Verdachtsfälle ebenfalls an H5N8 verendet sind, läuft derzeit. Mit Ergebnissen wird Anfang der Woche gerechnet.

Umgesetzte Maßnahmen

Da sich seit Mittwoch die Zahl der verendeten Tiere deutlich erhöht hat, werden folgende Maßnahmen umgesetzt:

  • Die Aufstallungspflicht wird ausgeweitet. Sie gilt für die gesamten Landkreise Konstanz und Ravensburg sowie den Bodenseekreis.
  • In diesen Kreisen gelten zusätzlich besondere Biosicherheitsmaßnahmen, wie zum Beispiel das Tragen von Schutzkleidung in den Ställen, kein Zugang betriebsfremder Personen, sorgfältige Einhaltung von Desinfektionsmaßnahmen, intensives Beobachten des Gesundheitszustandes der Tiere auch in Kleinstbeständen und bei Auffälligkeiten sofortige Zuziehung des Haustierarztes.
  • Diese Biosicherheitsmaßnahmen wurden vorsorglich auch entlang des gesamten baden-württembergischen Rheinufers auf 500 Meter Breite angeordnet.
  • In Absprache mit der unteren Jagdverwaltung sind Jäger angehalten, entlang von Flüssen und Seen ein besonderes Augenmerk auf tote Vögel zu haben und Funde sofort dem zuständigen Veterinäramt zu melden.
  • Innerhalb der betroffenen Gebiete und im Bereich von Seen und Flüssen, die zu den bevorzugten Rast- und Ruheplätzen von den bisher befallenen Vögeln, vor allem aber von Graugänsen gehören, wird das Einsammeln von Kotproben angeordnet. 

Auf Grund des Ausbruchs des Virus H5N8 in 2 Geflügelbetrieben in Vorarlberg, ergeben sich auch Folgen für Baden-Württemberg. Da in Österreich auf Grund von EU-Recht rund um den betroffenen Betrieb eine Beobachtungszone von zehn Kilometern eingerichtet wurde, sind auch kleine Teile des Bodenseekreises und des Landkreises Ravensburg betroffen. Vorsorglich werden im Bodenseekreis und im Kreis Ravensburg deshalb Sperrungen von Betrieben vorgenommen. Für die Betriebe bedeutet dies, dass weder lebende Tiere, noch Fleisch oder andere tierische Produkte (Eier) in das Beobachtungsgebiet bzw. aus dem Gebiet gebracht werden dürfen.

Krisenstab eingerichtet

„Wir sind in enger Abstimmung mit dem Bund, mit unseren Nachbarländern am Bodensee und mit der Geflügelwirtschaft, um gemeinsam abgestimmte Maßnahmen zu ergreifen“, erklärte Hauk. Es wurde im Ministerium ein Krisenstab eingerichtet, der auch am heutigen Tag beraten hat. Zusätzlich fand ein zentraler Krisenstab Tierseuchen von Bund und Ländern statt, an dem Baden-Württemberg teilgenommen und über das aktuelle Geschehen berichtet hat.

Den Geflügelhaltern im Land empfahl der Minister erneut, ihre Desinfektionsmaßnahmen zu intensivieren und den Personenverkehr auf den Höfen möglichst einzuschränken. Darüber hinaus sollte streng darauf geachtet werden, dass die oben genannten Biosicherheitsmaßnahmen eingehalten werden. Dies sei auch Ergebnis der Bund-Länderrunde gewesen. Dazu gehört zum Beispiel die sichere Lagerung von Futter und Einstreu, so dass keine Kotverunreinigung durch Wildvögel stattfinden kann. Sowie die Einhaltung von Hygienemaßnahmen beim Betreten der Ställe und im Umgang mit den Tieren.

Was den Fund von toten Tieren in freier Wildbahn betrifft erklärte Hauk: „Tote Vögel sollten auf keinen Fall angefasst werden. Wer einen toten Vogel findet, wende sich an das jeweils zuständige Bürgermeisteramt.”

Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Vogelgrippe

Friedrich-Loeffler-Institut: Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

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