Mit weiteren rund 3,5 Millionen Euro fördert Baden-Württemberg den Breitbandausbau in fünf Landkreisen. Insgesamt hat das Land 2020 den Breitbandausbau mit 432 Millionen Euro gefördert.
„Die Digitalisierung geht voran und verändert alle Lebensbereiche. Das wird durch die aktuelle Pandemie noch beschleunigt. Kurzum: Die Digitalisierung verändert die Welt. In Baden-Württemberg nehmen wir uns dieser Herausforderung beherzt an und unterstützen unsere Kommunen mit ganzer Kraft beim Ausbau ihrer digitalen Infrastruktur. Wir sorgen mit unserer Förderung dafür, dass möglichst schnell das beste Internet zu den Menschen im ganzen Land gebracht wird“, sagte Digitalisierungsminister Thomas Strobl anlässlich der Unterzeichnung von Förderbescheiden am 23. Dezember 2020 in Stuttgart. Die Bescheide werden noch in diesem Jahr an die Zuwendungsempfänger versandt.
432 Millionen Euro im Jahr 2020 für Breitbandausbau
Es wurden Breitbandprojekte in fünf Landkreisen mit insgesamt rund 3,5 Millionen Euro gefördert. Gefördert wurden die Stadt Blaustein (Alb-Donau-Kreis) mit 1,5 Millionen Euro, die Gemeinde Hüttlingen (Ostalbkreis) mit 1,1 Millionen Euro, die Stadt Steinheim an der Murr (Landkreis Ludwigsburg) mit 120.000 Euro, die Stadt Ditzingen (Landkreis Ludwigsburg) mit 120.000 Euro, der Zweckverband Breitband Breisgau-Hochschwarzwald (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) mit 586.000 Euro und die Gemeinde Ostrach (Landkreis Sigmaringen) mit 28.000 Euro.
„2020 war ein Turbo-Ausbaujahr für unsere Kommunen. Im Jahr 2020 wurden 432 Millionen Euro Fördermittel bewilligt. Das sind annährend so viele Mittel, wie in den vier Jahren zuvor zusammengenommen. Wir haben in diesem Jahr 496 Breitbandprojekte gefördert. Auf diese Bilanz können wir stolz sein. Gerne hätte ich die Förderbescheide persönlich übergeben. Leider lässt die Corona-Pandemie dies nach wie vor nicht zu. Umso mehr freut es mich, dass trotz der schwierigen Umstände der kommunale Netzausbau weiter mit großem und vorbildlichem Engagement vorangetrieben wird“, so Minister Thomas Strobl.