Mit einer Novelle des Landeshochschulgesetzes will die Landesregierung Bildung und Weiterbildung, Spitzenforschung sowie Ausgründungen an Hochschulen stärken. Es geht darum, mehr Flexibilität zu erreichen und dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen.
Mit einer ganzen Reihe von Neuerungen und Änderungen möchte das Wissenschaftsministerium das Landeshochschulgesetz (LHG) an aktuellen Bedürfnissen neu ausrichten und legt einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Die Stärkung sowohl von Bildung und Weiterbildung als auch von Transfer, Spitzenforschung und Ausgründungen steht dabei im Mittelpunkt, wie Wissenschaftsministerin Petra Olschowski am Donnerstag, 23. Mai 2024, in Stuttgart zum Start der Anhörung von Hochschulen und Verbänden mitteilte. So sollen beispielsweise im Lehramt der Duale Master als Modellversuch eingeführt, Weiterbildung als explizite Aufgabe der Pädagogischen Hochschulen aufgenommen, der Zugang zu Hochschulen flexibilisiert, die Start-up-Szene an Hochschulen gestärkt und Spitzenberufungen erleichtert werden.
Investitionen in die Zukunft
Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sagte: „Mit den Änderungen im Landeshochschulgesetz wollen wir mehr Flexibilität erreichen. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen zu stärken, schaffen wir neue Möglichkeiten, damit Menschen mit unterschiedlichen Bildungsbiografien bei uns ihren Weg finden. Professorinnen und Professoren sollen mehr Flexibilität und Freiheit bekommen, um etwa im Rahmen eines Freisemesters eine Gründung aus der Hochschule heraus zu realisieren. Außerdem wollen wir, dass unsere Pädagogischen Hochschulen ihre Expertise beispielsweise beim Thema Weiterbildung für Lehrkräfte künftig stärker einbringen können. Auch das gehört zum Thema Fachkräftemangel, den wir mit der Novelle angehen. Um den enormen akademischen Fachkräftebedarf zu decken, müssen wir alle Potenziale ausschöpfen. Investitionen in die klügsten Köpfe, in Transfer und in Ausgründungen an Hochschulen sind Investitionen in die Zukunft.“
Auch Spitzenberufungen und institutionenübergreifende Zusammenarbeit sollen künftig einfacher umzusetzen sein: „Die Kooperation unserer Hochschulen mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen wird immer relevanter. Gerade im Zusammenwirken ergeben sich wertvolle Synergien und wissenschaftliche Durchbrüche – wie wir bei unseren fünf Innovationscampusmodellen bereits heute erleben. Wir wollen künftig noch mehr solcher Kooperationen den Weg ebnen“, sagte Wissenschaftsministerin Olschowski.
Wesentliche Änderungen im Überblick
Der Modellversuch „Dualer lehramtsbezogener Master“ eröffnet Absolventinnen und Absolventen von Fachbachelorstudiengängen, etwa in Physik oder Mathematik, einen neuen Zugang fürs Lehramtsstudium – mit einer verkürzten Ausbildungsdauer, umfangreichen Praxisphasen bereits im Studium und einer Vergütung ab dem ersten Semester. Änderungen im Landeshochschulgebührengesetz sehen zudem Befreiungen bei den Zweitstudiengebühren für das Lehramt vor, womit das Lehramtsstudium weiter an Attraktivität gewinnen soll.
Die Aufgaben der Pädagogischen Hochschulen sollen explizit um die Weiterbildung erweitert werden. Lehrende können Nebeneinkünfte durch Weiterbildungsangebote erzielen, wodurch die Attraktivität, diese Angebote auszubauen, erhöht werden soll. Damit stärkt das Wissenschaftsministerium auch die Fachkräfteinitiative „FachkräfteLÄND“ der Landesregierung.
Die Hochschulen sollen künftig durch eine individuelle Zugangsprüfung oder ein Probestudium einen weiteren Weg ins Studium in Baden-Württemberg eröffnen können. Damit könnten ausländische Studieninteressierte oder beruflich Qualifizierte, die noch nicht über die kompletten Voraussetzungen verfügen, direkt ein Studium aufnehmen oder auf ein bestimmtes Studium vorbereitet werden.
Hochschulen, Lehrende und Studierende sind Innovationsträger in der Gesellschaft. In den Laboren und Seminaren entstehen aus dem Zusammenwirken von Forschung und Lehre, von Lehrenden und Lernenden immer wieder innovative Ideen, die in Produkte und Dienstleistungen umgesetzt werden können. Studierende sollen daher sensibilisiert werden, um die Chance der Selbständigkeit als berufliche Perspektive wahrzunehmen.
Lehrende sollen künftig zur Unterstützung von Ausgründungen Freisemester nehmen können – ein weiterer Beitrag zur Stärkung der Start-up- und Spin-off-Szene an den Hochschulen.
Eine neue Regelung soll es den Hochschulen ermöglichen, in besonderen Fällen Personen kurzfristig – innerhalb weniger Wochen – zu berufen. Die Exzellenz muss gutachterlich nachgewiesen sein. Ziel ist es, die Konkurrenzfähigkeit der baden-württembergischen Hochschulen im Wettbewerb um die besten Köpfe vor allem in den Exzellenzthemen zu stärken.
Bei Gemeinsamen Berufungen ist zukünftig das „Thüringer Modell“ auch in Baden-Württemberg möglich: Der oder die Berufene kann ausschließlich an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung eingestellt werden und zugleich an einer Hochschule Aufgaben eines Professors oder einer Professorin wahrnehmen. Mit der Einführung dieses Modells verspricht sich das Ministerium noch mehr Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.