Minister Peter Hauk ruft zum Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest auf. Bislang gibt es keine weiteren Nachweise des Virus in Südbaden. Um jedoch eine Verbreitung zu vermeiden, ruft er dazu auf, keine Lebensmittel- und Speisereste beim Wandern oder dem Aufenthalt in der Natur zurückzulassen.
„Zum Pfingstferienbeginn ist die Reiselust groß und viele Menschen sehnen sich nach zwei Corona-Jahren zurecht nach ein paar unbeschwerten Urlaubstagen in Nah und Fern. Um einen weiteren Eintrag der Afrikanischen Schweinepest (PDF) zu verhindern, können auch Urlauberinnen und Urlauber einen Beitrag leisten. Lassen Sie bitte keine Lebensmittel- und Speisereste beim Wandern oder dem Aufenthalt in der Natur zurück. Entsorgen Sie Speisereste am Rast- oder Parkplatz ausschließlich in gut verschließbaren Mülleimern oder nehmen die Reste wieder mit nach Hause, wo sie wiederverwendet oder wildschweinsicher im Mülleimer mit verschließbarem Deckel entsorget werden können. Werfen Sie die Speisereste auf gar keinen Fall in die Landschaft. Die Afrikanische Schweinepest kann sowohl direkt von Tier zu Tier, als auch indirekt durch Menschen, Gegenstände oder Fleischprodukte übertragen werden. Insbesondere an den anstehenden Urlaubstagen tragen wir daher alle eine besondere Verantwortung, um eine Verbreitung der Afrikanischen Schweinepest zu vermeiden“, sagte der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, am Freitag, 3. Juni 2022, in Stuttgart.
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) kann auf zwei Wegen in ein Land eingeschleppt werden. Entweder durch die Ansteckung von Schwein zu Schwein oder über die Menschen. Dies geschieht zum Beispiel durch weggeworfene Fleisch- oder Wurstreste von an der Afrikanischen Schweinepest erkrankten Schweinen oder Wildschweinen. „Wenn Sie in Ländern Urlaub machen, in denen die Afrikanische Schweinepest ausgebrochen ist, dann bringen Sie bitte kein Schweine- oder Wildschweinefleisch mit nach Baden-Württemberg“, so der Minister.
Keine Gefahr für die menschliche Gesundheit
Während die Krankheit für den Menschen ungefährlich ist, ist sie für Wild- und Hausschweine tödlich. Alle Maßnahmen dienen daher dem Zweck, Haus- und Wildschweine vor einem qualvollen Tod zu bewahren und wirtschaftliche Schäden bei schweinehaltenden landwirtschaftlichen Betrieben abzuwenden.
„Schweine und Wildschweine nehmen den Erreger über verunreinigtes Futter oder belastetes Fleisch auf und stecken sich so an. Die Afrikanische Schweinepest ist keine Zoonose, das heißt, sie ist keine von Tieren auf Menschen oder umgekehrt übertragbare Krankheit. Somit besteht keine Gefahr für die menschliche Gesundheit. Ebenso kann unbedenklich Schweinefleisch verzehrt werden“, erklärte Minister Peter Hauk.
Virus wurde nicht in die Schweinehaltungen verschleppt
Nach Bekanntwerden der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweinen in Kreis Emmendingen sind die entsprechenden Schutzmaßnahmen umgehend von den Behörden umgesetzt worden. So wurde eine Schutzzone um den betroffenen Betrieb von drei Kilometern und eine sich daran nach außen anschließende Überwachungszone mit einem Radius von insgesamt zehn Kilometern eingerichtet. In den Wäldern und Flussniederungen im betroffenen Gebiet werden seit vergangenem Freitag mit 38 Teams bestehend aus je zwei Personen und einem geeigneten Spürhund zur Suche nach möglichen Kadavern eingesetzt. Zusätzlich sind weitere Drohnen-Einsatzteams mit Wärmebild-Kameras vor Ort im Einsatz, um auszuschließen zu können, dass tote Wildschweinkadaver vorhanden sind.
„Ein schnelles und zuverlässiges Monitoring ist in der aktuellen Situation von besondere Bedeutung, um sicherzustellen, dass keine Wildschweine betroffen sind und es sich um ein lokales Geschehen im Betrieb handelt. Die gute Nachricht ist, dass nach dem bisherigen Kenntnisstand das Virus nicht in andere Schweinehaltungen verschleppt und die Suchteams bisher keine verendeten Wildschweine in den Sperrbezirken gefunden haben und bei allen bisher durch Jägerinnen und Jäger erlegten und beprobten Wildschweinen keine ASP-Viren nachgewiesen wurden“, teilte Minister Peter Hauk mit.
Seit Freitag, 27. Mai 2022, werden die Wald- und Feldflächen in der Schutz- und Überwachungszone systematisch nach Fallwild abgesucht. Bislang wurden die Waldflächen in der Kernzone mit rund 460 Hektar Waldflächen durch 53 ASP-Kadaversuchhunde-Einsätze und die rund 1.200 Hektar Freiflächen durch 122 Drohnen-Einsätze mit Wärmebildkameras abgesucht. Dabei gab es bislang keinen Fund eines Schwarzwildkadavers.
Vorsorgemaßnahmen zur Prävention notwendig
Auch wenn bislang noch kein Nachweis auf ASP-Erkrankungen in Wildschweinbeständen vorliegt, müssen die Vorsorgemaßnahmen zur Prävention und dem Monitoring auch in diesem Bereich konsequent umgesetzt werden. Hierzu haben die betroffenen Landkreise durch eine Allgemeinverfügung entsprechende Regelungen erlassen. Jagdausübungsberechtigte haben demnach Wildschweine verstärkt mittels Ansitz- oder Einzeljagd zu bejagen. Alle in dem gefährdeten Bereich erlegten und verunfallten Wildschweine müssen serologisch untersucht werden. In der Kernzone sind Erholungssuchende gehalten, die Wege nicht zu verlassen und ihre Hunde anzuleinen.
Den Jägerinnen und Jägern werden dazu Probenkits zur Verfügung gestellt, die von den Chemischen und Veterinäruntersuchungsämtern ausgewertet werden. „Die schnelle und tadellose Umsetzung der Such- und Monitoringmaßnahmen zeigt, dass wir in Baden-Württemberg gut auf einen ASP-Ausbruch vorbereitet waren. Ich danke daher allen Einsatzteams, die sich derzeit im Sucheinsatz befinden, so wie allen, die zum Gelingen der Monitoringmaßnahmen beitragen. Es gilt nun weiterhin wachsam zu sein, um weitere Einträge der ASP zu verhindern. Hierzu gilt es unbedingt die notwendigen Biosicherheitsmaßnahmen zu beachten und einzuhalten“, so Minister Peter Hauk.
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Die Afrikanische Schweinepest (PDF)
Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Informationen zur Afrikanischen Schweinepest