Die Situation an den Kinderkliniken im Land ist aufgrund der hohen Anzahl an Atemwegsinfekten angespannt. Deshalb müssen die Personaluntergrenzen bis auf Weiteres nicht eingehalten werden.
Angesichts der angespannten Situation an den Kinderkliniken in Baden-Württemberg aufgrund der hohen Anzahl an Atemwegsinfekten wurde im Landeskrankenhausausschuss am Mittwoch, 7. Dezember 2022, vereinbart, dass die Personaluntergrenzen an Kinderkliniken in Baden-Württemberg bis auf Weiteres nicht eingehalten werden müssen. Baden-Württemberg greift hier auf einen Ausnahmetatbestand der entsprechenden Personaluntergrenzen-Verordnung zurück.
„Wir halten diesen Schritt für angebracht, um die Versorgung der kleinen Patientinnen und Patienten weiter zu gewährleisten“, erläuterte Gesundheitsminister Manne Lucha. In den vergangenen Wochen sei eine deutliche Zunahme von schweren Atemwegserkrankungen durch RS-Viren bei Kindern zu verzeichnen. Die Intensivkapazitäten an den Kinderkliniken reichten zwar noch aus, derzeit stünden 97 freie Betten zur Verfügung. Dennoch sei die Lage angespannt, betonte Lucha. „Unsere Gesundheitsexpertinnen und -experten rechnen mit einem weiteren Anstieg an Infektionen in diesem Monat. Wir hoffen, dass wir dann den RSV-Höhepunkt erreicht haben werden“, so der Gesundheitsminister weiter.
Angespannte Situation
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte bereits vergangene Woche angekündigt, dass das Einhalten der Personaluntergrenzen-Verordnung an Kinderkliniken aufgrund der angespannten Lage bis auf Weiteres nicht kontrolliert werden müsse. Baden-Württemberg wird diesen Schritt nun gehen.
Krankenhausaufenthalte bei Kindern werden aktuell vor allem durch Infektionen mit dem RS-Virus (RSV) verursacht. Das RS-Virus – kurz für das Respiratorische Synzytial-Virus – ist eine Atemwegserkrankung, an der auch Erwachsene mit Vorerkrankungen schwer erkranken können. Sie ist aber besonders für Frühgeborene, Säuglinge und Kleinkinder gefährlich. Diese können schwere Lungenentzündungen bekommen.
Aussetzung verbindlicher Pflegepersonaluntergrenzen
Seit Januar 2019 gelten für Krankenhäuser verbindliche Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen. Dadurch wird stationsbezogen eine Mindestanzahl von Pflegekräften zur Versorgung einer festgelegten Anzahl an Patientinnen und Patienten festgelegt. Wird im Monatsdurchschnitt weniger Pflegepersonal als vorgeschrieben eingesetzt, muss das Krankenhaus Vergütungsabschläge hinnehmen oder zukünftig die Patientenzahl reduzieren. „Während der Corona-Pandemie hat sich bereits gezeigt, dass die Aussetzung dieser Untergrenzen ein geeignetes Mittel ist, um die Kapazitäten kurzfristig zu erhöhen“, so Lucha abschließend.