Der Versand der digitalen Impfnachweise ist abgeschlossen. Rund 2,5 Millionen Briefe wurden an Bürgerinnen und Bürger verschickt, die vor dem 14. Juni 2021 in Impfzentren geimpft wurden. Die Ausstellung in Apotheken ist weiterhin möglich.
Der Versand des digitalen Impfnachweises an Bürgerinnen und Bürger, die vor dem 14. Juni 2021 bereits beide Impfungen in den Impfzentren erhalten haben, ist abgeschlossen. Insgesamt wurden in Baden-Württemberg rund 2,5 Millionen Briefe mit Impfzertifikaten verschickt.
Ausstellung in Apotheken weiterhin möglich
Personen, die das Zertifikat bislang nicht erhalten haben, können sich die digitalen Impfzertifikate nachträglich in der Apotheke ausstellen lassen. Das betrifft zum Beispiel all jene, die sich bei Haus- und Betriebsärztinnen und -ärzten haben impfen lassen. Dies gilt auch, wenn die Daten auf den zugesandten Nachweisen nicht korrekt sind. Voraussetzung dafür ist die Vorlage des vollständigen Impfnachweises mit dem gelben Impfausweis oder eine gleichwertige Impfbescheinigung in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Teilnehmende Apotheken sind online auf der Webseite „Mein Apothekenmanager“ aufgelistet.
Nur ein sehr kleiner Teil der vom Sozialministerium verschickten Briefe konnte nicht zugestellt werden, insgesamt liegt die Quote der Rückläufer bei unter einem Prozent. Gründe dafür sind etwa Tippfehler bei der manuellen Registrierung im Impfzentrum oder zwischenzeitliche Umzüge. Eine Ermittlung der korrekten beziehungsweise neuen Adressen wäre mit einem hohen Aufwand verbunden, eine nochmalige Zustellung erfolgt deshalb nicht.
Bürgerinnen und Bürger, die vor dem 14. Juni 2021 im Impfzentrum geimpft wurden und sich den digitalen Impfnachweis bereits in einer Apotheke abgeholt haben, erhielten dennoch einen Brief. Aus Gründen des Datenschutzes fand kein Abgleich zwischen den Systemen der Impfzentren und der Apotheken statt. Die mit den jeweiligen Systemen generierten Schreiben mit QR-Codes sehen etwas unterschiedlich aus, sind aber beide gültig. Dies gilt auch bei einer doppelt erfolgten Ausstellung der Zertifikate. Das doppelt ausgestellte Zertifikat kann aufbewahrt oder entsorgt werden.
Digitaler Impfnachweis mit kostenfreier App
Daneben kam es vereinzelt zu Mehrfachzustellungen, weil die Impfstellen, etwa Impfzentren oder Krankenhäuser, den Datensatz eines Geimpften im System mehrfach angelegt haben. Auch dies hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Zertifikate. Zusätzlich hat eine kleine Gruppe von Personen, die im Rahmen von Betriebsimpfungen im Krankenhaus oder in Unternehmen und Betrieben geimpft wurde, einen digitalen Impfnachweis per Post erhalten. Dies betrifft etwa Betriebe, deren Impfungen in der Impfsoftware des Landes (über den externen esQlab-Zugang „Impfen 2.0“) dokumentiert worden sind. Obwohl diese Personen nicht in Impfzentren geimpft wurden, sind die Impfungen in der Software des Landes dokumentiert, und der Versand der digitalen Impfnachweise erfolgte automatisch.
Mit dem auf dem Impfzertifikat abgebildeten QR-Code können die Nutzerinnen und Nutzer den digitalen Impfnachweis nach der Installation einer kostenfreien App (CovPass-App oder Corona-Warn-App) direkt auf ihr Smartphone laden. Die Überprüfung des Impfstatus erfolgt mit der CovPassCheck-App. Mit dieser kann der Impfstatus – ähnlich wie der QR-Code eines Flug- oder Bahntickets – gescannt werden.
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