Die Chefinnen und Chefs der Verbraucherschutzressorts haben über eine Stärkung der Verbraucherrechte beispielsweise im Bereich der Energie und des Finanzmarkts, die Verbraucherbildung, den Mobilfunkausbau sowie über den gesundheitlichen Verbraucherschutz beraten.
Unter dem Vorsitz des baden-württembergischen Ministers für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, haben sich die Verbraucherschutzministerinnen und -minister sowie Verbraucherschutzsenatorinnen der Länder und des Bundes in den vergangenen zwei Tagen zur 19. Verbraucherschutzministerkonferenz (VSMK) in Konstanz getroffen. Die Chefinnen und Chefs der Verbraucherschutzressorts haben dabei über eine Stärkung der Verbraucherrechte beispielswiese im Bereich der Energie und des Finanzmarkts, die Verbraucherbildung, den Mobilfunkausbau sowie über den gesundheitlichen Verbraucherschutz beraten.
Verbraucherschutz in krisenbehafteten Zeit stärken
„Verbraucherinnen und Verbraucher stehen in unserer krisenbehafteten Zeit vor vielen und komplexen Herausforderungen, insbesondere auch im Hinblick auf den russischen Angriffskrieg in der Ukraine und den damit verbundenen massiven Auswirkungen auf den Energiemarkt. Die Preise für Strom, Gas und Lebensmittel sind nach wie vor hoch und die Inflationsrate schwächt sich nur langsam ab. Dazu kommen die Maßnahmen der Energiewende angesichts des fortschreitenden Klimawandels. Wichtig ist uns daher, Verbraucherinnen und Verbraucher gut zu informieren und umfassend zu unterstützen. Es gilt die Energiewende verbraucherfreundlich und sozialverträglich zu gestalten. Dieses zentrale Thema wird auf Beschluss der VSMK die Verbraucherschutzministerkonferenz auch künftig noch intensiv beschäftigen. Die Verbraucherschutzministerkonferenz hat sich des Weiteren für einen schnellen Ausbau des Mobilfunkangebots ausgesprochen. Dort, wo offenkundig Versorgungslücken bestehen, muss auf Bundesebene schnell durch ein verpflichtendes nationales Roaming gehandelt werden. Einigkeit herrschte darüber, dass jedes Jahr noch immer zu viele noch genießbare Lebensmittel, gerade in privaten Haushalten weggeworfen werden. Dazu führt Insbesondere auch die aktuelle Ausgestaltung des Mindesthaltbarkeitsdatums. Hierzu brauchen wir endlich schnelle Lösungen. In Baden-Württemberg setzen wir hier verstärkt auf auch auf die Verbraucherbildung. Bei der VSMK haben wir den Bund gebeten, sich gegenüber der Europäischen Union (EU) dafür einzusetzen, dass über die von der Pflicht zur MHD-Angabe ausgenommenen Lebensmittel hinaus weitere lang haltbare Lebensmittel dieser Ausnahme unterfallen können, soweit aus Gründen der Lebensmittelsicherheit vertretbar ist“, sagte der Vorsitzende der Verbraucherschutzministerkonferenz, Baden-Württembergs Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk.
Weitere Stimmen
„Auch in diesem Jahr hatten wir auf der Verbraucherschutzministerkonferenz einen sehr guten und produktiven Austausch. Es wurde erneut deutlich, wie wichtig es ist, dass wir Verbesserungen für Verbraucherinnen und Verbraucher in allen Handlungsfeldern immer mit im Blick haben. So müssen Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt werden, wenn Unternehmen versuchen, durch Abzocke oder Irreführungen ihre Gewinne zu steigern, insbesondere in Zeiten von Krisen.
Deshalb war es uns auch wichtig beim Thema Inkasso Verbesserungen anzustoßen, um Verbraucherinnen und Verbraucher vor unberechtigten Forderungen und überhöhten Inkassokosten zu schützen. Außerdem wollen wir gegen Greenwashing und Irreführungen vorgehen. Wer künftig mit umweltfreundlichen Aspekten wirbt, soll klarstellen, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage dies beruht. Ich freue mich sehr über das klare Signal, das von dieser Verbraucherschutzministerkonferenz für diese Initiative ausgeht. Ein weiterer Aspekt war die Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Raum. So braucht auch Künstliche Intelligenz klare Leitplanken im Sinne des Verbraucherschutzes.“
„Die Konsumwelt wird zunehmend komplexer, die Angebotspalette immer vielfältiger und digitaler. Um hier den Überblick zu behalten und selbstbestimmte Konsumentscheidungen treffen zu können, benötigen Verbraucherinnen und Verbraucher Wissen um Rechte, Risiken und Gefahren – aber auch Alltagskompetenzen. Insbesondere in Krisenzeiten ist eine effektive Verbraucherbildung gerade auch im Hinblick auf vulnerable Gruppen ein wichtiger Baustein für den Zusammenhalt der Gesellschaft. Deshalb ist es gut, dass die Länder sich in großer Einmütigkeit dafür stark gemacht haben, die Verbraucherbildung weiter auszubauen. In Schleswig-Holstein sind wir hierbei bereits auf einem guten Weg: So hat sich das Land im Jahr 2009 – als erstes Bundesland – entschieden, Verbraucherbildung als eigenständiges Fach in den Lehrplan aufzunehmen. Dazu fördert die Landesregierung seit 2019 die Vernetzung von schulischen und außerschulischen Akteurinnen und Akteuren im Rahmen des ‚Runden Tisches Verbraucherbildung‘ und auch die Personalkapazitäten der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein in diesem Bereich konnten durch eine Erhöhung der Landesmittel im Jahr 2022 ausgebaut werden. Zudem habe ich in diesem Jahr eine Bildungsoffensive Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz, die sich an Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I und II richtet, gestartet.
Mit einer Beteiligung am länderübergreifenden Kooperationsprojekt ‚Smart Surfer‘ fördern wir darüber hinaus auch ein modulares Bildungsangebot mit Informationen und Tipps zur sicheren und souveränen Nutzung des Internets, die sich gezielt an ältere Verbraucherinnen und Verbraucher richteten. Verbraucherbildung beginnt in der Schule und hört auch im Alter nicht auf. Dies hat auch die VSMK heute noch einmal zurecht unterstrichen.“
„Die VSMK hat in diesem Jahr wieder eine Vielzahl von Beschlüssen gefasst, die den Verbraucherinnen und Verbrauchern hoffentlich zeitnah in ihrem täglichen Leben zu Gute kommen. Es freut mich insbesondere, dass der vom Saarland eingebrachte Tagesordnungspunkt zur Prüfung des Reparaturbonus beschlossen wurde. Ein solcher Bonus würde die Anzahl der Warenreparaturen deutlich steigern, indem er Reparaturen in Fachwerkstätten für Verbraucherinnen und Verbraucher finanziell fördert. Die daraus folgende längere Lebensdauer für Waren und Produkte wären ein wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung“
„Dieses Treffen ist Leitkonferenz und Impulsgeber für die Verbraucherschutzpolitik in Deutschland. Wir beschäftigen uns mit den Sorgen und Nöten der Verbraucherinnen und Verbraucher, setzen uns für einen höheren Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten ein und fassen Beschlüsse zu Themen, die die Menschen in ihrem Alltag beschäftigen. Die Konferenz ist deshalb von einer großen thematischen Vielfalt geprägt. Zu den Schwerpunkten in diesem Jahr zählten auch der Schutz der Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern im Inkassoverfahren, ein stärkerer Verbraucherschutz in der Kommunikation mit Unternehmen, umfassende Maßnahmen zur Minimierung der Aufnahme von PFAS über Lebensmittel und die Gefahr der Verbrauchertäuschung durch sogenanntes Greenwashing“
Verbraucherschutzministerkonferenz
Unter jährlich wechselndem Vorsitz eines Landes finden Konferenzen der für Verbraucherschutz zuständigen Ministerinnen und Minister sowie Senatorinnen der Länder und des Bundes statt. Sie sind ein wichtiges Forum für neue Ideen und Innovationen auf dem Gebiet der Verbraucherschutzpolitik und dienen der Koordination und Abstimmung. Von den in der Verbraucherschutzministerkonferenz gefassten Beschlüssen gehen maßgebliche Impulse für die Entwicklung des Verbraucherschutzes in Deutschland und Europa aus.
Am 5. Oktober 2023 und 7. Dezember 2023 finden im Rahmen des baden-württembergischen Vorsitzjahres weitere Verbraucherschutzministertreffen in Berlin zur Verbraucherbildung beziehungsweise in Brüssel zur aktiven Rolle der Verbraucherpolitik beim digitalen und ökologischen Wandel statt.